Zum zweiten Mal hat sich die Staatsanwaltschaft von Mallorca und den Nachbarinseln gegen eine Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre ausgesprochen. Sie lehnt den Plan der Regionalregierung ab, die Maßnahme ab dem 24. Mai ab Mitternacht statt 23 Uhr beginnen zu lassen und dann weitere 14 Tage beizubehalten. Die gleiche Meinung war bereits vor 14 Tagen unmittelbar vor dem Ende des spanienweiten Alarmzustandes formuliert worden.
Mit einer Entscheidung des obersten balearischen Gerichts "Tribunal Superior de Justicia" in dieser Angelegenheit wird bis Freitag gerechnet. Vor zwei Wochen war das Verdikt für die Ausgangssperre mit drei gegen zwei Stimmen nur knapp ausgefallen.
Die Ausgangssperre war eigentlich rechtlich an den Alarmzustand gebunden gewesen. Der endete aber am 9. Mai, so dass die Regionen für die Beibehaltung oder Nicht-Beibehaltung der nächtlichen Restriktion zuständig sind. Spanienweit gibt es die Ausgangssperre momentan nur auf den Balearen und in der Region València.