Die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten der Balearen hat gegen die Billig-Fluggesellschaft Ryanair ein Bußgeld in Höhe von 24.000 Euro verhängt. Nach Angaben des Verbraucherverbandes FACUA wird der Airline vorgeworfen, für das kostenlose Handgepäck an Bord Gebühren erhoben zu haben.
Der Verband hatte bereits im November 2019 Beschwerde bei den Verbraucherschutzbehörden aller autonomen Gemeinschaften eingereicht.
Die Verbraucherbehörde argumentiert, dass in mehreren Gerichtsurteilen entschieden wurde, dass Handgepäck nicht als Gepäck gilt und dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, es kostenlos in der Kabine zu befördern.
Laut Ryanair-Richtlinien darf seit dem 1. November 2018 zusätzlich noch ein kleines Handgepäckstück mit einer maximalen Größe von 40 x 20 x 25 cm kostenlos mit an Bord genommen worden. Die Airline solle in einigen Fällen dennoch Flugpassagiere zur Kasse gebeten haben.