Die Guardia Civil hat in einem Postamt auf Mallorca diverse Schusswaffen sichergestellt. Die teils antiken Pistolen und Miniaturmörser waren allesamt funktionstüchtig.
Im Rahmen von Routinekontrollen in einem Paketlogistikzentrum stießen die Beamten auf eine für die Halbinsel bestimmte Sendung, die sechs voll funktionsfähige Vorderladerwaffen enthielt, für die weder entsprechenden Genehmigungen noch Waffenscheine vorlagen.
Bei einer weiteren Kontrolle in einem Geschäft in Palma beschlagnahmten die Beamten dann zwei Imitationen antiker Waffen ohne Papiere sowie zwei Miniatur-Artilleriegeschütze, eine Kanone und eine sogenannte Feldschlange ("Kolubrine"), die voll funktionsfähig und schussbereit waren, und für die ebenfalls Waffenscheine vorgeschrieben sind.
Die Guardia Civil verwies darauf, dass wer Waffen per Paket auf die Halbinsel oder ins Ausland verschicken möchte, dies nur gemäß der Waffenverordnung tun darf, wobei alle Dokumente und Genehmigungen vorhanden sein müssen. Außerdem müssen Personen, die im Besitz historischer Waffen sind, diese entsprechend anmelden und sich im Zweifelsfall an die Waffen- und Sprengstoff-Experten der Guardia Civil an ihrem Wohnort wenden.
Für die Kontrolle von Waffen, Sprengstoffen, Patronen und Feuerwerkskörpern ist das spanische Innenministerium zuständig. Vor dem Ausstellen oder dem Verkauf von Waffen, Patronen, militärischen Geschossen, pyrotechnischen Gegenständen et cetera müssen sich Kaufinteressierte vergewissern, dass die Waffen legalen Ursprungs sind und dass sie über die erforderlichen Dokumente verfügen, die den Erwerb und den Besitz sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer zulässig machen.