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Sonst wird es teuer: Diese 10 Verkehrsregeln müssen E-Scooter-Fahrer auf Mallorca unbedingt beachten

Elektrische Tretroller fahren oftmals am Gesetz vorbei. | ADAC Deutschland

| Palma, Mallorca |

Sie sind lautlos, fahren oftmals schneller als die Polizei erlaubt und können für Fußgänger zu einer echten Lebensgefahr werden. Die Rede ist von elektrischen Tretrollern, in Spanisch "patinetes eléctricos", auf denen sich eine immer größere werdende Zahl von Menschen insbesondere im urbanen Raum fortbewegt. Auch in Palma ist ihre Zahl in den vergangenen Monaten beachtlich gestiegen, und mit ihr das Risiko von zum Teil schwerwiegenden Verkehrsunfällen. Grund: Viele E-Scooter-Fahrer halten sich leider nicht an die für sie gesetzlich vorgeschriebenen Regeln, wie zum Beispiel dem grundsätzlichen Fahrverbot auf Gehsteigen, in Parks oder Fußgängerzonen.

Jüngster Vorfall: In der vergangenen Woche wurde eine 52-jährige Frau im Zentrum von Palma von einem E-Tretroller-Rowdy regelrecht über den Haufen gefahren, als sie aus einem Geschäft auf den Gehweg trat. Das Unfallopfer erlitt dabei mehrere Knochenbrüche an Beinen und Füßen und muss in den kommenden Monaten zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen. Zudem ist die Frau vorerst arbeitsunfähig.

Palmas Lokalpolizei hat sich daher zum Ziel gesetzt, E-Scooter-Fahrer noch stärker zu kontrollieren als bisher. Allein im vergangenen Oktober stellten die Beamten rund 450 Strafzettel an Tretroller-Besitzer aus, die sich nicht an die vorgeschriebenen Verkehrsregeln hielten. Und diese lauten wie folgt:

(1) E-Scooter dürfen nicht auf den Straßen der Stadt verkehren, wenn sie die festgelegten technischen Zulassungsanforderungen oder die in den geltenden Vorschriften vorgesehenen Homologationsanforderungen nicht erfüllen.

(2) Die Benutzung von E-Scootern auf Gehwegen, Plätzen, in Parks, Gärten und anderen öffentlichen Räumen, die ausschließlich für Fußgänger vorbehalten sind, ist verboten.

(3) Die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten allgemeinen Verkehrsregeln sowie die Vorschriften und Gesetze über den Verkehr, den Fahrzeugverkehr und die Straßenverkehrssicherheit müssen jederzeit eingehalten werden.

(4) Das Tragen von Kopfhörern, die an ein Tonempfangs- oder Tonwiedergabegerät angeschlossen sind, ist verboten.

(5) Die Benutzung von Mobilfunktelefonen ist während der Fahrt nicht erlaubt.

(6) Das Fahren mit einem höheren als dem in der allgemeinen Straßenverkehrsordnung festgelegten Alkoholpegel oder unter dem Einfluss von Drogen, Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, ist verboten.

(7) Das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter ist verboten.

(8) Das Mindestalter zum Fahren auf öffentlichen Straßen und Plätzen beträgt 15 Jahre.

(9) E-Scooter, die in der Öffentlichkeit verkehren, müssen über eine Klingel, ein Bremssystem, Lichter und zugelassene reflektierende Elemente verfügen. Der Fahrer muss aufrecht stehen und eine Weste oder ein reflektierendes Element um den Körper tragen. Den Fahrern wird empfohlen, einen zugelassenen Helm zu tragen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

(10) E-Scooter sollten auch tagsüber stets das Vorder- und Hinterlicht eingeschaltet lassen, um für andere Verkehrsteilnehmer schneller und besser erkennbar zu sein.

Halten sich die Fahrer nicht an diese Regeln, drohen Bußgeldstrafen von bis zu 6000 Euro.

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