Unerwartete Berühmtheit für einen E-Scooter-Fahrer auf Mallorca: In den sozialen Netzwerken und in den traditionellen Medien geht in diesen Stunden ein Foto viral, das einen jungen Mann in nicht ganz gesetzeskonformer Begleitung auf seinem batteriebetriebenen Zweirad zeigt – auf einer Butangasflasche sitzend mit dem Handy am Ohr und ohne vorgeschriebenen reflektierende Weste. In anderen Worten, schon auf den ersten Blick habe der Mann gegen drei geltende Vorschriften verstoßen, wusste am Dienstag die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" zu berichten. Die Fotos schossen ausnahmslos andere Verkehrsteilnehmer, weshalb davon auszugehen ist, dass der entspannte E-Roller-Fahrer in diesem Fall noch einmal ungeschoren davon gekommen war.
Zur Erinnerung listete die Zeitung einige der immer zahlreicher werden Vorschriften für E-Roller-Fahrer in Palma auf (verantwortlich dafür sind in Spanien die jeweiligen Kommunen):
- Das Mindestalter für die Benutzung eines E-Scooters ist 15 Jahre.
- Während der Fahrt ist die Benutzung von mobilen Kommunikationsgeräten und Kopfhörern verboten.
- Die Beleuchtung muss zu jeder Tages- und Nachtzeit eingeschaltet sein.
- Eine Begleitperson auf dem E-Scooter ist nicht zulässig, ferner darf nicht im Sitzen gefahren werden.
- Auf Gehwegen und öffentlichen Parks haben E-Scooter nichts zu suchen.