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Jetzt ist es amtlich: An diesem Tag tritt Palmas neue Benimm-Verordnung mit Strafen von bis zu 3000 Euro in Kraft

Das Werk umfasst Themen wie Vandalismus, Graffiti, Prostitution, Straßenhandel, touristische Führungen, Wohnmobile und Elektroroller. Seit Samstag ist der Text öffentlich

Die Lokalpolizei von Palma wird die Benimm-Verordnung durchsetzen | Foto: Ultima Hora

| | Palma, Mallorca |

Am Sonntag, 25. Mai, tritt die neue Benimm-Verordnung von Palma de Mallorca in Kraft. Das Amtsblatt der Balearen (BOIB) hat den Text an diesem Samstag veröffentlicht. Die Verordnung wurde im April verabschiedet und sieht Geldstrafen von bis zu 3000 Euro zur Verfolgung von Vandalismus vor. Das Rathaus weist darauf hin, dass die örtliche Polizei in den ersten Tagen eine "pädagogische" Haltung einnehmen und versuchen wird, in Bezug auf neue Themen wie die neuen Anforderungen für Elektro-Roller eher zu informieren als zu bestrafen.

Die Verordnung regelt Themen wie Vandalismus, Graffiti, das Anbringen von Bannern, Plakaten und Flugblättern, Wetten und Glücksspiele auf öffentlichen Straßen, falsches Betteln und die Nachfrage nach sexuellen Dienstleistungen, künstlerische Darbietungen, touristische Führungen, Abfall auf öffentlichen Plätzen, Alkoholkonsum, Gruppenversammlungen, Straßenverkauf, Wohnmobile, Nudismus, Elektroroller, Balconing und urbanen Sport.

Eine der bemerkenswertesten Neuerungen, was die Zahl der Betroffenen angeht, ist sicherlich die Regelung für Elektroroller. Ab Montag müssen die Fahrer eine Haftpflichtversicherung (mit einer Mindestdeckungssumme von 120.000 Euro) nachweisen und einen zugelassenen Helm tragen. Sie dürfen nicht mehr wie bisher nachts in Fußgängerzonen fahren. Das Mindestalter wurde auf 16 Jahre angehoben, obwohl auch 15-Jährige mit einem AM-Führerschein zugelassen sind.

Wohmobile: Im Einklang mit den Verkehrsregeln

Die Regelung für Wohnmobile war einer der Aspekte, der die meisten politischen Debatten ausgelöst hat, aber letztendlich steht der Text im Einklang mit den Verkehrsregeln. Das Abstellen von Wohnmobilen wird verboten, wenn das Fahrzeug Elemente verwendet, die über seinen Umfang hinausgehen (z. B. Markisen, Tische oder Stühle), oder wenn es Stützbeine hat und wenn es Lärm oder Gerüche verursacht. Mit anderen Worten: Die Verordnung stellt nicht mehr darauf ab, was im Inneren des Fahrzeugs geschieht, solange es nicht nach draußen geht. Das Fahrzeug darf nicht länger als zehn Tage am selben Ort stehen (wie jedes andere Auto), und auch Anhänger wie Wohnwagen dürfen nicht ohne ihr Zugfahrzeug abgestellt werden.

Der Stadtrat änderte auch die Regelung für geführte Touren, die nun maximal 35 Personen umfassen dürfen. Die Stadtverwaltung hatte eine Begrenzung auf 20 Personen vorgeschlagen, was bei den Arbeitgebern des Sektors für große Aufregung sorgte. Diese Beschränkung wird übrigens erst im Januar 2026 in Kraft treten.

Vorsicht beim Kauf bei "Helmuts"

Des Weiteren werden nicht nur diejenigen bestraft, die sich am Straßenverkauf beteiligen, sondern die Polizei kann auch Geldstrafen von bis zu 750 Euro gegen diejenigen verhängen, die entsprechende Produkte kaufen. Darüber hinaus ist die Verwendung von Glasbechern an den Stränden untersagt, weder im Sandbereich noch in den angrenzenden Bereichen, und auch die Verwendung von Seife in den öffentlichen Duschen an den Stränden ist verboten. Auch das Baden auf den Molen ist nicht erlaubt.

Falsches Betteln, das als "aufdringlich, aggressiv und organisiert" gilt, wird ebenfalls unter Strafe gestellt. Dieser Abschnitt umfasst das Verbot, "Personen, die sich in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen befinden oder sich darauf vorbereiten, diese Fahrzeuge zu benutzen, in aufdringlicher oder zwingender Weise Waren oder Dienstleistungen anzubieten, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen", wie zum Beispiel durch das Reinigen der Windschutzscheiben von Autos, die an einer Ampel halten. Auch die Erbringung von nicht genehmigten Dienstleistungen wie Tarotkarten, Massagen oder Tätowierungen wird unter Strafe gestellt.

Freier werden kriminalisiert, Prostituierte nicht

Was die Prostitution anbelangt, so ist es "nicht gestattet, direkt oder indirekt bezahlte sexuelle Dienstleistungen im öffentlichen Raum nachzufragen". Diese Formulierung ermöglicht es, die Kunden mit einer Geldstrafe für ein schweres Vergehen zu bestrafen (von 750 bis 1500 Euro), nicht aber die Personen, die solche Dienste anbieten. Vollständige oder teilweise Freikörperkultur wird mit einer Geldstrafe von bis zu 750 Euro geahndet.

Dagegen gelten Verhaltensweisen, die den öffentlichen Raum verschmutzen (Stuhlgang oder Urinieren auf der Straße, Reinigen von Matten auf Balkonen, Wegwerfen von Müll, Zigarettenkippen und Kaugummi, Abtropfen von Flüssigkeiten beim Gießen von Pflanzen, Entleeren von Schmutzwasser usw.) als leichte bis schwere Verstöße.

Der gesamte Text kann unter folgender Adresse vollständig auf Spanisch nachgelesen werden: https://www.caib.es/eboibfront/es/2025/12100/701138/area-delegada-de-seguridad-ciudadana-y-civismo-ord

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