Im Mai tritt in Palma de Mallorca eine neue Bürgerverordnung in Kraft. Diese hat zum Zweck, die Balearen-Hauptstadt sauberer, sicherer und gesitteter zu machen. Zu den betroffenen Bereichen zählt neben der Benutzung von Wohnmobilen, öffentlichem Glücksspiel und dem Spucken auf die Straße auch die Verwendung von E-Scootern.
Alle, die die beliebten Fortbewegungsmittel künftig nutzen möchten, müssen eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 120.000 Euro vorweisen können. Die Versicherungspapiere sind mitzuführen. Eine Kontrolle ohne Nachweis kann zur Stilllegung des Fahrzeugs führen. Außerdem ist ein Bußgeld von bis 750 Euro zu zahlen.
Darüber hinaus muss auch die bereits obligatorische Warnweste korrekt getragen werden, "sichtbar, ohne dass ein Rucksack die Sicht versperrt". Wer das missachtet, wird mit 90 Euro zur Kasse gebeten. Erlaubt ist wiederum die Teilnahme am Straßenverkehr, solange das eigene Vehikel die Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro Stunde unterschreitet. Außerdem wird es in Kürze zur Pflicht, einen zugelassenen Helm zu tragen.
Positive Erfahrung mit einem Versicherer
Die neue Bürgerverordnung tritt 15 Arbeitstage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (BOIB) in Kraft. Diese steht noch bevor. Schon gibt es einige Fahrer, die über die geforderte Versicherung verfügen, wie die MM-Schwesterzeitung Ultima Hora herausfand: "Ich habe seit etwas mehr als einem Jahr eine Versicherung", erklärte Víctor an der Plaça Espanya. "Ich habe sie bekommen, weil damals jemand, der mir nahe stand, einen Unfall hatte, den er verschuldet hatte, und seine Versicherung für ihn aufkam. Ich versichere mich für wenig Geld im Jahr."
Der Erlass berührt auch Fremdenführungen: Gruppen dürfen maximal 35 Personen umfassen, ein Moratorium bis 2026 gibt es zwar – aber Megaphone und Lautsprecher sind jetzt schon verboten. Wer sich nicht daran hält, muss mit bis zu 750 Euro Strafe rechnen. Ein offizieller Ausweis ist nicht mehr dauerhaft sichtbar zu tragen, muss aber jederzeit vorgezeigt werden können. Außerdem werden nicht genehmigte Führungen an die Tourismusbehörde gemeldet.