Ein Gericht auf Mallorca hat Antonia S.G. wegen der Tötung ihrer 91 Jahre alten Tante zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Weil die Angeklagte die Tat einräumte, kam es nicht wie ursprünglich vorgesehen zu einem Verfahren mit Geschworenengericht.
Die Tat hatte sich Mitte April 2024 in einem Wohnhaus in Sineu ereignet und erregte damals inselweit Aufsehen. Antonia S.G. hatte ihre Tante wenige Tage zuvor bei sich aufgenommen, da die hochbetagte Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft aufgrund eines "fortschreitenden kognitiven Abbaus" auf fremde Hilfe angewiesen gewesen sei.
Am jenem Nachmittag soll es den Ermittlungen zufolge in der Wohnung zu einem Gewaltausbruch gekommen sein. Dabei habe die damals 47-Jährige ihre Tante im Wohnzimmer "wiederholt und wahllos geschlagen". Das Opfer erlitt infolge dessen Verletzungen am ganzen Körper sowie Brüche der Nasenknochen.
Anschließend setzte sich die Verurteilte nach Gerichtserkenntnissen auf die am Boden liegende Frau. Mit den Knien soll sie derart Druck auf den Brustkorb ausgeübt haben, dass mehrere Rippen brachen. Schließlich habe sie, so ging aus der Anklageschrift hervor, "mit Tötungsabsicht" ein Messer in den Brustbereich gestoßen. Die 91-Jährige sei daraufhin rasch verstorben.
Nach der Tat versuchte die Angeklagte den Ermittlungen zufolge, das Verbrechen zu vertuschen. Sie habe den Tatort gereinigt, Blutspuren entfernt und den Leichnam in einen Koffer gezwängt. Diesen habe sie anschließend in ihre Wohnung nach Palma gebracht. Von dort aus habe sie den Notruf 061 kontaktiert und angegeben, ihre Tante sei gestorben und sie benötige einen Totenschein. Ohne Erfolg, die Rettungskräfte schöpften Verdacht und alarmierten die Polizei.
Stunden später soll sie den Leichnam in Handtücher gewickelt und in der Garage des Hauses abgelegt haben. Gegenüber der kurz darauf eintreffenden Nationalpolizei habe sie zunächst behauptet, sie habe ihre Tante tot im Treppenhaus gefunden, mit einer schweren Kopfverletzung. Diese Darstellung hielt den Ermittlungen der Mordkommission jedoch nicht stand; die Frau wurde noch vor Ort festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober 2025 eine Haftstrafe von 17 Jahren wegen eines schweren Tötungsdelikts beantragt. Das Gericht folgte nun diesem Antrag. Mit dem Geständnis der Angeklagten galt der Sachverhalt als geklärt. Weitere Beweisaufnahmen vor einem Geschworenengericht waren nicht mehr erforderlich.