Eine 87-jährige Seniorin ist am Freitag von einem Gericht in Palma de Mallorca wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 90 Euro verurteilt worden. Zudem muss sie ihrem Nachbarn einen Schadenersatz in Höhe von 574,75 Euro zahlen. Das Gericht wertete die Tat als minderschweren Fall.
Nach Ansicht der Richterin habe die betagte Frau im Februar 2024, damals 86 Jahre alt, mit einem Hammer auf die Wand einer Garage eingeschlagen, die einem Nachbarn gehörte. Der Vorfall ereignete sich im Stadtviertel Arxiduc in der balearischen Hauptstadt. Zwischen der Frau und dem Garagenbesitzer soll es bereits in der Vergangenheit zu Streitigkeiten gekommen sein.
Wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht, sei die Seniorin mit dem Werkzeug "gezielt" auf die Straße gegangen, um die Garagenwand zu beschädigen. Ein Bewohner des Hauses habe das Geschehen jedoch bemerkt, die Frau gestoppt und die Polizei verständigt. Die Beamten stellten als Tatwaffe den Hammer sicher.
Die Frau war zunächst wegen Sachbeschädigung angeklagt worden. Noch vor Beginn der Hauptverhandlung erzielte ihr Anwalt eine Einigung mit der Staatsanwaltschaft. Die Angeklagte räumte ihre Tat ein und akzeptierte die verhängte Strafe sowie die Zahlung des Schadenersatzes.