Hunderte deutscher Mallorca-Residenten stecken derzeit in einem bürokratischen Ausnahmezustand fest: Ihre Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen sind korrekt zur Ummeldung angemeldet, die Verfahren laufen – und dennoch dürfen sie ihre Autos nicht mehr bewegen. Der Grund ist ein massiver Bearbeitungsstau bei der technischen Erstabnahme (Bauratabnahme) an den ITV-Stationen der Insel. Seit Monaten warten Anträge auf Termine, Übergangskennzeichen laufen ab, Verlängerungen werden nicht mehr erteilt. Für viele Betroffene bedeutet das faktisch ein Fahrverbot – ohne eigenes Verschulden.
Wie gravierend die Situation ist, zeigt der Fall von Jan B., Mallorca-Resident und Leser des Mallorca Magazins. Er versucht seit Juli vergangenen Jahres, seinen neuwertigen Mini Cooper ordnungsgemäß umzumelden. Die sogenannten grünen Übergangskennzeichen erhielt er im September, sie liefen im November ab und wurden im Januar noch einmal befristet verlängert. Inzwischen sind auch diese Kennzeichen ungültig – ein neuer Termin für die notwendige technische Abnahme ist bis heute nicht in Sicht.
Besonders problematisch: Selbst die beauftragte Gestoria konnte bei der Verkehrsbehörde DGT keine Verlängerung der Übergangskennzeichen mehr erwirken. Wochenlang blieb jede Anfrage unbeantwortet. Das Fahrzeug steht seither still. „Ich kann das Auto nicht mehr nutzen, obwohl alle Unterlagen eingereicht sind und das Verfahren läuft“, schreibt Jan B. – eine Situation, die mittlerweile viele Residenten betrifft.
Bestätigung durch langjährige Expertin
Bestätigt wird diese Entwicklung von Anett Kempzke, Geschäftsführerin des seit über 25 Jahren auf Fahrzeugummeldungen spezialisierten Dienstleisters Mallorca Auto Service (MAS) in Son Verí. „Wir haben aktuell rund 500 laufende Ummeldeanträge, für die wir keinen Termin bei einer ITV-Station auf Mallorca bekommen“, erklärt Kempzke. Der älteste unbearbeitete Antrag in ihrem Unternehmen datiert vom 29. Mai 2025 – eine Wartezeit von fast sieben Monaten allein für die technische Erstabnahme.
Die Reaktionen der Kunden seien zunehmend von Unverständnis und Verärgerung geprägt. „Viele können sich nicht vorstellen, dass ein formal korrekter Antrag in einem EU-Land so lange unbearbeitet bleibt“, so Kempzke. Besonders kritisch sei, dass den Fahrzeughaltern dadurch faktisch die Nutzung ihres Eigentums entzogen werde.
Zuständigkeitswechsel und verschärfte Kontrollen als Auslöser
Ursache des Problems ist eine Kombination mehrerer Faktoren. Zum Januar 2025 wechselte die Zuständigkeit für die technische Abnahme von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen von den privat betriebenen ITV-Stationen auf den Inselrat von Mallorca. Parallel dazu verschärfte die balearische Verkehrsbehörde gemeinsam mit der Guardia Civil die Kontrollen von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen deutlich.
Die Folge war eine massive Zunahme von Bußgeldverfahren – und gleichzeitig eine regelrechte Flut an Ummeldeanträgen. Diese trifft nun auf eine Verwaltungseinheit, die personell offensichtlich nicht ausreichend ausgestattet ist. „Die Ingenieure des Inselrats sind zu wenige, um die Anträge zeitnah zu bearbeiten“, sagt Kempzke. „Wir als Dienstleister haben keinerlei Einfluss auf die Geschwindigkeit des Verfahrens.“
Was bei der Ummeldung geprüft wird
Dabei handelt es sich bei der sogenannten Bauratabnahme nicht um eine klassische technische Prüfung. Trotz weithin gültiger EU-Bauhomologation müssen Fahrzeuge mit deutschem oder anderem ausländischen Kennzeichen in Spanien formell neu erfasst werden. Ein Ingenieur überprüft die im Fahrzeugbrief eingetragenen technischen Daten und überträgt sie in das spanische Dokument, die ficha técnica. Erst danach kann die reguläre ITV-Abnahme erfolgen. Ein Vorgang, der früher in überschaubarer Zeit erledigt war, ist inzwischen zum Nadelöhr geworden – mit erheblichen Konsequenzen für die Betroffenen.
Rechtslage für Residenten, Urlauber und Zweitwohnsitzbesitzer
Grundsätzlich gilt: Wer als Resident auf Mallorca gemeldet ist, muss sein Fahrzeug innerhalb eines Monats ummelden. Urlauber und Zweitwohnsitzbesitzer haben dafür bis zu sechs Monate Zeit. In der Praxis rät Kempzke jedoch dringend, den Ummeldeprozess so früh wie möglich zu beginnen. „Sechs Monate sollte man aktuell mindestens einplanen.“
Bis zum Abschluss des Verfahrens empfiehlt es sich, sämtliche Nachweise über den laufenden Ummeldeprozess im Fahrzeug mitzuführen. Dies kann bei Verkehrskontrollen zumindest belegen, dass die Ummeldung beantragt wurde – ersetzt jedoch kein gültiges Kennzeichen.
Bußgelder und Stilllegung drohen trotz laufender Verfahren
Gleichzeitig warnt die Guardia Civil vor dauerhaftem Fahren mit ausländischem Kennzeichen. In solchen Fällen drohen Bußgelder in Höhe von 50 bis 150 Prozent der fälligen Zulassungssteuer, im Extremfall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Diese Regelungen gelten ausdrücklich auch für Geschäftsfahrzeuge von auf Mallorca ansässigen Unternehmen. Für viele Betroffene entsteht dadurch eine paradoxe Situation: Sie erfüllen ihre Ummeldepflicht, geraten aber dennoch in rechtliche Grauzonen, weil die Behörden die Verfahren nicht zeitnah abarbeiten können.
Der aktuelle Zustand ist mehr als ein Verwaltungsproblem einzelner Dienststellen. Er wirft grundsätzliche Fragen zur Umsetzung von Zuständigkeitsreformen, zur personellen Ausstattung des Inselrats und zur Verhältnismäßigkeit verschärfter Kontrollen auf. Solange Fahrzeuge trotz laufender Verfahren faktisch stillgelegt bleiben, trifft der Behördenstau nicht nur Regelverstöße – sondern vor allem jene, die sich korrekt verhalten wollen.