Hunderte Kilometer weit ziehen sich die Wanderwege durch das Tramuntana-Gebirge auf Mallorca und locken neben tausenden Wandertouristen vor allem an Wochenenden auch unzählige Tagesausflügler an. Und so herrscht auf manchen besonders populären Strecken bei schönem Wetter regelmäßig Gedränge, insbesondere auf dem gut ausgeschilderten Fernwanderweg GR-221 samt Nebenstrecken.
Der Wandereifer von Mallorquinern und Auswärtigen birgt jedoch Konfliktpotenzial. Lediglich fünf Prozent der Tramuntana befinden sich im Besitz der öffentlichen Hand. Es lässt sich also gar nicht vermeiden, beim Wandern Privatgrundstücke zu durchqueren. Viele Grundbesitzer fühlen sich davon gestört, insbesondere, wenn die Wandersleute keine Rücksicht nehmen, ihre Hunde frei herumlaufen lassen, Müll in die Landschaft werfen oder ohne Erlaubnis Orangen pflücken.
Viele Grundstücke sind eingezäunt
Also sind viele Grundstücke umzäunt und Wege versperrt. Das wiederum sorgt für böses Blut bei Wanderern, die auf das historische Wegerecht pochen. Jahrhundertelang zogen schließlich Pilger, Köhler, Fischer, Händler, Postboten und sonstige Reisende kreuz und quer durch die Tramuntana – ohne, dass daran irgendjemand Anstoß genommen hätte. Eigentlich sind alle Gemeinden auf der Insel verpflichtet, einen Wegekatalog zu erstellen, in dem sämtliche öffentlichen Wege aufgeführt sind. Diese Arbeit aber ist kompliziert. Meist erfordert sie aufwendige Recherchen in Archiven. In vielen Fällen folgen dann langwierige Gerichtsprozesse, weil Grundbesitzer verhindern wollen, dass Wege auf ihren Besitzungen für öffentlich erklärt werden. Zahlreiche Gemeinden verfügen daher bis heute über kein offizielles Wegeregister.
In den vergangenen Tagen hat nun das Gesetzesprojekt Llei de la Serra für einige Unruhe unter Wandersleuten auf der Insel gesorgt. Einige Passagen in dem Entwurf werfen Fragen auf. So steht dort etwa, dass Grundstückseigentümer in der Tramuntana Wege umleiten können, die über ihre Ländereien verlaufen. In vielen Fällen verlaufen die Wege direkt an den historischen Wohnhäusern vorbei. Die Bewohner fühlen sich von neugierig blickenden Wanderern belästigt. Außerdem steht im Gesetzesentwurf, dass Wanderer von den Grundstücksbesitzern vorab eine schriftliche Genehmigung einholen müssen. Diese dürfe auch kostenpflichtig sein.
Nicht allen sehen das Gesetz dramatisch
Auf 50 bis 60 schätzt Bernat Fiol die Zahl der Wege in der Tramuntana, die eigentlich öffentlich sein müssten, tatsächlich aber unzugänglich sind. Er ist Sprecher der Umweltschutzvereinigung Gadma und kritisiert das Gesetzesprojekt vehement. Anstatt jetzt Erleichterungen für Grundbesitzer einzuführen, solle der Inselrat lieber dafür sorgen, dass endlich alle Gemeinden ihre Verzeichnisse der öffentlichen Wege erstellen, so Fiol gegenüber der Tageszeitung Ultima Hora. Er vermutet, dass durch das Gesetz der Zugang zu Wanderwegen erschwert werden könnte.
Für nicht so dramatisch hält die geplanten Neuerungen dagegen Xisco Fanals. Der Vorsitzende des balearischen Bergsportverbandes war an der Erarbeitung des Gesetzesprojektes beteiligt und argumentiert, dass in keinem Fall öffentliche Wege betroffen sein werden. Dass man auf privaten Wegen die Zustimmung des Besitzers brauche, sei nichts Neues. Tatsächlich gibt es zahlreiche Beispiele in der Tramuntana, wo Wanderer nur nach vorheriger Genehmigung Zugang zu Privatgrundstücken bekommen. In einigen Fällen sogar nur gegen Bezahlung. Den Verlauf eines öffentlichen Weges zu ändern, werde auch künftig nicht möglich sein, selbst wenn dieser über Privatgelände verläuft.
Klärungsbedarf aber hat auch er. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Wanderer künftig zur Kasse gebeten werden können, die aus Leichtsinn in Not geraten sind und von der Bergwacht gerettet werden müssen. Grundsätzlich sei er damit zwar einverstanden, sagt Fanals. "Es muss aber geklärt werden, wer letztendlich entscheidet, ob ein leichtsinniges Verhalten vorlag, ein Richter oder der diensthabende Bergretter."