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Ausländische Mallorca-Urlauberin außer Rand und Band: Polizisten beleidigt und mit Faust geschlagen

Deswegen ist die Frau zu einem halben Jahr Gefängnis und einer Geldbuße verurteilt worden. Die Tat ereignete sich in der Partyhochburg Magaluf

KI-generiertes Bild von einer Auseinandersetzung zwischen einer jungen Touristen und einem Polizisten vor einer Diskothek. | Foto: Grok (KI)

| Magaluf, Mallorca |

Eine junge britische Touristin ist am vergangenen Mittwoch von einem Strafgericht in Palma de Mallorca zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 240 Euro verurteilt worden. Grund für die Strafe ist ihr Angriff auf einen Beamten der Guardia Civil im August 2025 vor einer Diskothek in der Partyhochburg Magaluf im Südwesten der Insel.

Der Vorfall ereignete sich am 16. August des zurückliegenden Jahres um 4.40 Uhr. Die junge Frau befand sich in einem Nachtclub an der Feiermeile Punta Ballena, als es zu einer Auseinandersetzung mit einem Türsteher kam. Aufgrund der Probleme, die die Frau verursachte, alarmierte der Mitarbeiter die Guardia Civil. Wenige Minuten später trafen die Beamten am Ort des Geschehens ein und befragten die Angeklagte.

Polizist wurde verletzt

Nachdem sie ihre Version angehört hatten, erklärten die Beamten ihr, dass es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handele, in die sie nicht eingreifen könnten. Daraufhin begann die junge Frau, die Beamten der Guardia Civil zu beschimpfen: "Ihr seid ein Haufen S*****e, ihr H********e." Unmittelbar darauf stieß sie einen von ihnen und versetzte dem Beamten, der sich dazwischen stellte, einen Faustschlag auf die linke Wange. Der Geschädigte erlitt eine Abschürfung im Gesicht, und die Angreiferin wurde festgenommen.

Die junge Frau, die eigens aus Großbritannien zur Verhandlung angereist war, bekannte sich eines Tätlichkeitsdelikts und einer leichten Körperverletzung für schuldig und akzeptierte die Strafe, deren Haftanteil sie aber nicht verbüßen muss, nachdem ihre Verteidigung und die Staatsanwaltschaft eine Vereinbarung zu deren Aussetzung getroffen hatten. Als Auflage darf die Angeklagte in den nächsten zwei Jahren keine Straftaten begehen.

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