Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einen Deutschen freigesprochen, der beschuldigt wurde, eine Prostituierte in seiner Wohnung in Magaluf mit einem Dildo vergewaltigt zu haben. Das Gericht der Ersten Kammer kommt zu dem Schluss, dass die zwei Versionen des Hergangs der Begegnung zwischen dem Angeklagten und der Beschwerdeführerin widersprüchlich sind und dass es keine Beweise gibt, um den Mann zu verurteilen. "Der Angeklagte hielt an seinen wenig plausiblen Aussagen fest, aber angesichts der spärlichen und schwachen Beweislage lässt sich daraus nicht schließen, dass die angezeigten Taten bewiesen sind", heißt es in der Urteilsbegründung.
Das Urteil sieht es als erwiesen an, dass der 59-jährige Deutsche sich am 17. Januar 2021 gegen 20.30 Uhr mit der Frau in seiner Wohnung in Magaluf traf und sie Geschlechtsverkehr hatten. Der Angeklagte weigerte sich laut Urteil, sie für ihre Dienste zu bezahlen, und warf ihr schließlich eine Plastiktüte mit Münzen zu, damit sie das Geld aufheben sollte. Die Frau verließ die Wohnung und rief den Notruf.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er an diesem Tag keinen Geschlechtsverkehr mit der Klägerin gehabt habe, weil sie ihn in einem Ton, der ihm nicht gefiel, um Oralsex gebeten habe. Er fügte hinzu, dass er ihr "50 oder 70 Euro" für das Taxi angeboten habe und dass sie mehr verlangt habe und gedroht habe, die Polizei zu rufen, wenn er ihr nicht mehr Geld geben würde. Die Frau ging weg und 15 Minuten später klopfte die Polizei an seine Tür. Der Mann sagte, er habe nicht gewusst, dass sie Prostituierte war.
Frau hatte gerade erst als Prostituierte angefangen
"Es erscheint nicht sehr plausibel, dass man in einer beginnenden Liebesbeziehung separat Geld bereit hält", stellt das Gericht fest. Die Frau erzählte, dass sie zum Zeitpunkt der Tat keine Arbeit hatte und als Begleitdame angefangen hatte. Sie erklärte, dass der Angeklagte ihr erster Kunde war und dass sie sich bereits einmal getroffen hatten. Der Frau zufolge hatten die beiden am Abend des 17. Januar Geschlechtsverkehr, bis der Mann ihr ohne ihre Zustimmung einen Dildo einführte. Dann sah sie Blut auf dem Bett und warf ihm vor, ihr wehgetan zu haben.
Die Aussage "weist gewisse Unstimmigkeiten auf, die die Kohärenz der Darstellung beeinträchtigen könnten", kommt das Gericht zu dem Schluss und fügt hinzu, dass bei der Untersuchung durch den Gerichtsmediziner keine Blutspuren gefunden wurden, die die Aussagen der Frau bestätigen könnten.