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Falscher Zahnarzt auf Mallorca: Patient nach Schleifbehandlung und Prothese auf Intensivstation

Die Staatsanwaltschaft fordert vier Jahre Haft für den Mediziner – dem bei dessen Taten im Jahr 2020 seine Ehefrau geholfen haben soll – sowie Entschädigungszahlungen

Der Patient kam unter anderem wegen Zahnschmerzen zu dem Angeklagten. | Foto: Pixabay

| Palma, Mallorca |

Die Staatsanwaltschaft auf Mallorca hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der sich als Zahnarzt ausgegeben haben soll, ohne über die dafür erforderliche Qualifizierung zu verfügen, und einen Patienten bei einer Behandlung schwer verletzt haben soll. In das Verfahren ist auch die Ehefrau des Angeklagten wegen Beihilfe zu dieser Tätigkeit einbezogen. Gefordert werden insgesamt vier Jahre Gefängnis für den Mann und zwei für seine Partnerin, außerdem soll das Paar eine Entschädigung für die Behandlungskosten und Folgeschäden zahlen.

Der Anklageschrift zufolge reichen die Taten bis ins Jahr 2020 zurück, als der Hauptangeklagte, ein Arzt ohne Facharzttitel in Zahnmedizin und mit verwaltungsrechtlicher Suspendierung, in Palma eine Zahnklinik eröffnete, in der er Behandlungen ohne die erforderliche Ausbildung durchführte. Er arbeitete zusammen mit seiner Ehefrau, die ihm assistierte, ohne ebenfalls über eine medizinische Qualifikation zu verfügen.

Das Opfer suchte die Praxis wegen Zahnfleischproblemen und Zahnschmerzen auf und vertraute darauf, von einem qualifizierten Fachmann behandelt zu werden. Der Angeklagte leitete jedoch ohne die notwendigen diagnostischen Untersuchungen eine aggressive Behandlung ein, die das Abschleifen aller Zähne und das Einsetzen einer festsitzenden Prothese umfasste.

Schwere Infektion

Infolge dieses Eingriffs erlitt der Patient eine schwere Infektion, die sich auf den Hals ausbreitete und eine dringende Einweisung ins Krankenhaus erforderlich machte, einschließlich eines Aufenthalts auf der Intensivstation und zweier chirurgischer Eingriffe zur Entfernung des infizierten Gewebes. Die Erkrankung hinterließ bleibende Schäden und erforderte eine lange Genesungszeit.

Neben den Verletzungen ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass die Angeklagten einen Betrugsdelikt begangen haben, da der Betroffene 13.200 Euro für eine Behandlung gezahlt hat, die ohne Garantien und ohne berufliche Zulassung durchgeführt wurde. Zu den Freiheitsstrafen kommen Geldstrafen wegen unerlaubter Ausübung eines Berufs sowie die Verpflichtung, dem Opfer Schadenersatz zu leisten.

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