Ein Gericht auf Mallorca hat die Räumung einer ukrainischen Flüchtlingsfamilie aus dem ehemaligen Hostal Sorrento in Palma angeordnet – doch damit ist der Fall längst nicht abgeschlossen. Die Besetzer legten gegen das Urteil Berufung ein, wodurch sich die Rückgabe des Gebäudes an den Eigentümer, die Behindertenorganisation Amadiba, erneut verzögert.
Das Zivilgericht hatte der Klage von Amadiba bereits Mitte März in vollem Umfang stattgegeben. Demnach verfügen die drei erwachsenen Familienmitglieder und ihre Kinder, die seit 2022 eine Etage des Gebäudes bewohnen, über "keinen rechtlichen Anspruch" auf die Nutzung der Räume. Zumal sie an den Eigentümer keine Miete entrichten. Das Gericht ordnete die Besetzer an, das Gebäude "frei, leer und geräumt" zu übergeben. Andernfalls drohe eine zwangsweise Durchsetzung innerhalb der gesetzlichen Frist. Zudem wurden ihnen die Verfahrenskosten auferlegt.
Die Verteidigung von der Hilfsorganisation hatte angekündigt, eine vorläufige Vollstreckung des Urteils zu beantragen, um Zeit zu gewinnen und die geplanten Projekte im Gebäude schneller umsetzen zu können. Gleichzeitig rechnete man jedoch damit, dass sich das Verfahren durch mögliche Rechtsmittel in die Länge ziehen könnte – eine Einschätzung, die sich nun bestätigt hat.
Tatsächlich hat die Familie Berufung eingelegt, wie aus einer Meldung der MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" hervorgeht. Nach Ansicht der Eigentümerseite dürfte dies vor allem darauf abzielen, das Verfahren "weiter hinauszuzögern" und den vorübergehenden Verbleib im Gebäude zu sichern. Die Betroffenen selbst hatten ihre Situation zuletzt als "besonders schutzbedürftig" dargestellt, unter anderem mit Verweis auf die im Haushalt lebenden Minderjährigen.
Die Familie war im Zuge des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 nach Mallorca gekommen. Das Hostal Sorrento diente damals im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Amadiba und der Regionalregierung vorübergehend als Unterkunft für Geflüchtete. Nachdem diese Vereinbarung ausgelaufen war, verließen die meisten ukrainischen Bewohner das Gebäude. Die betroffene Familie jedoch blieb – seit 2023 wird sie rechtlich als Hausbesetzer eingestuft.
Nach Angaben von Amadiba wurden den Bewohnern "mehrfach alternative Unterkünfte" angeboten, die sie jedoch wiederholt abgelehnt hätten. Für die Eigentümer hat der anhaltende Rechtsstreit ungeahnte Folgen. Amadiba hatte das Gebäude erworben, um seine Betreuungsangebote auszubauen. Geplant sind 38 zusätzliche Plätze für Menschen mit Behinderung und deren Familien. Solange der Rechtsstreit andauert, bleibe dieses Vorhaben blockiert, so ein Sprecher von Amadiba.
Darüber hinaus gibt es Hinweise, wonach innerhalb der besetzten Etage Zimmer untervermietet worden sein könnten. Sowohl Nachbarn als auch die Eigentümer äußerten entsprechende Vermutungen, die jedoch nicht abschließend geklärt sind.
Ob das ursprüngliche Urteil vom März bestätigt wird oder das Berufungsverfahren zu einer anderen Bewertung führt, ist derzeit ungewiss. Für Amadiba bedeutet dies weiterhin Warten – und für das geplante Sozialprojekt eine erneute Verzögerung.