Ein Ermittlungsrichter auf Mallorca befasst sich mit einem Mann, der bereits kürzlich wegen vergleichbarer Delikte verurteilt worden ist und gegen den eine Vielzahl weiterer Verfahren anhängig sein soll. Ihm wird vorgeworfen, ein Ehepaar aus seinem persönlichen Umfeld durch den Verkauf nicht existierender Flugtickets betrogen und dabei zudem private Dokumente gefälscht zu haben. Nach bisherigen Erkenntnissen soll er auf diese Weise 7905 Euro erlangt haben.
Den Ausgang nahmen die Vorgänge im schulischen Umfeld eines Bildungszentrums in der balearischen Hauptstadt, das die Kinder sowohl des Beschuldigten als auch der Geschädigten besuchen. Über Monate hinweg habe sich der Mann das Vertrauen des Ehepaars erschlichen. Im April 2025 bot er ihnen vier Hin- und Rückflugtickets an, die angeblich von seinen Eltern nicht genutzt werden könnten. Er habe erklärt, eine entsprechende Versicherung abgeschlossen zu haben, die eine Umbuchung der Namen ermögliche.
Nachdem das Ehepaar das Angebot angenommen hatte, soll der Beschuldigte wenige Tage später drei weitere Flüge offeriert haben, die angeblich seiner Tante gehörten und zu identischen Bedingungen verfügbar seien. Darüber hinaus stellte er den Geschädigten vier All-inclusive-Reisen auf die Malediven in Aussicht.
Die Betroffenen zahlten nach eigenen Angaben insgesamt 7905 Euro, teils in bar, teils per Überweisung. Um die Täuschung aufrechtzuerhalten und das Ausbleiben tatsächlicher Tickets zu erklären, soll der Mann wiederholt auf fingierte Kontakte zu Dritten verwiesen und eine angebliche Verbindung zu einem Mitarbeiter einer bekannten Fluggesellschaft konstruiert haben.
Mann soll Überweisungsbelege manipuliert haben
In der Strafanzeige wird ferner ausgeführt, der Beschuldigte habe manipulierte Überweisungsbelege vorgelegt, um Rückzahlungen vorzutäuschen. Einer dieser Belege wies demnach ein Datum aus dem Jahr 2024 auf – ein offenkundiger Widerspruch, der maßgeblich zur Aufdeckung des mutmaßlichen Betrugs beigetragen haben soll.
Das Ehepaar gibt an, bei den übergebenen Beträgen habe es sich um die Ersparnisse eines ganzen Lebens gehandelt. Der Anzeigenerstatter leide infolge der Vorkommnisse unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, darunter Angstzustände, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit. Besonders belastend sei, dass es sich bei dem Beschuldigten um eine Person gehandelt habe, die man als engen Vertrauten betrachtet habe und der man im schulischen Alltag weiterhin begegne.