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Prozess um Ermordung einer Schweizerin auf Mallorca: Richter schmeißt Angeklagten aus dem Saal

Der Mann hatte das Verhalten seines Anwalts kritisiert. Außerdem machte die Tochter des Opfers eine erschütternde Aussage

Blick in den Gerichtssaal. | Foto: Ultima Hora

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Der Prozess gegen den Mann, der seine aus der Schweiz stammenden Ex-Schwiegermutter in Colònia de Sant Jordi im Südosten von Mallorca ermordet haben soll, ist am Montag turbulent weitergegangen. Zunächst verwies der Richter in Palma den Mann nach einem verbalen Zusammenstoß noch vor Beginn des zweiten Verhandlungstagungs aus dem Saal. Der Angeklagte hatte erneut das Verhalten seines Anwalts kritisiert, genau wie bereits am vergangenen Freitag.

Zudem beklagte er sich über „Hilflosigkeit“. Der Richter erinnerte ihn daran, dass er am Mittwoch seine Version der Ereignisse darlegen könne, doch der Mann beharrte darauf, seine Beschwerden zu wiederholen. Angesichts dieser Situation wies der Richter die Beamten an, ihn in die Arrestzellen des Landgerichts von Palma zu schaffen. Wenige Minuten später bat er darum, in den Gerichtssaal zurückkehren zu dürfen.

Die Tochter der Frau berichtete, dass sie am Tag der Tat einen Anruf vom Handy ihrer Mutter erhalten habe, während sie bei der Arbeit war, und dass Kollegen und Kunden „Schreie der Schmerzen hörten“. Kurz darauf begaben sich sie und zwei Kolleginnen zum Haus. Die Frau erklärte der Jury außerdem, dass sie noch am selben Tag einen Streit mit dem Angeklagten hatte.

Es war kein Bier im Kühlschrank

„Als ich den Anruf erhielt und wir zum Haus fuhren, traute ich mich nicht hinein. Ich rief das Handy meiner Mutter an, aber niemand ging ran“, erklärte die Tochter. Außerdem erinnerte sie daran, dass der Mann seit 2014 arbeitslos war und dass sie ihn zweimal wegen Misshandlung angezeigt hatte, die Anzeigen jedoch „aus Angst“ zurückgezogen hatte.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Angeklagten 20 Jahre Haft und eine Entschädigung in Höhe von 150.000 Euro an die Erben des Opfers, Erika Helene R., eine 74-jährige Schweizerin, für den erlittenen immateriellen Schaden. Die Anwältin der Privatklägerin fordert eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro für die Tochter der Verstorbenen.

Die Tat ereignete hatte sich laut Anklage am 25. September 2024 gegen 19.30 Uhr auf einem Landhausgrundstück am Rand von Colònia de Sant Jordi ereignet, wo der Angeklagte gemeinsam mit seiner Ex-Frau und deren Mutter lebte. Nach den bisherigen Ermittlungen soll der Portugiese in der Küche bemerkt haben, dass sich kein Bier mehr im Kühlschrank befand. Als die Seniorin kurze Zeit später allein zum Haus zurückkehrte, habe er sie auf der Veranda abgefangen und zur Rede gestellt.

Im Verlauf der Auseinandersetzung soll der Angeklagte die Frau zu Boden gestoßen und anschließend in der Garage des Hauses über mindestens 15 Minuten hinweg mit zahlreichen Tritten gegen den Kopf attackiert haben. Die Schreie des Opfers alarmierten Nachbarn, die umgehend die Ortspolizei von Ses Salines verständigten.

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