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Verbrechen auf Mallorca

Schweizer Auswanderin auf Mallorca wegen fehlendem Bier getötet: Das sagte der Angeklagte vor Gericht

Der 47-jährige Portugiese wurde an diesem Mittwoch vom Gericht verhört. Die Staatsanwältin bezeichnete ihn wegen der Gewalttat als "teuflische Person"

Der Angeklagte an diesem Mittwoch vor Gericht. | Foto: T. Ayuga

| Palma, Mallorca |

Im Prozess um den gewaltsamen Tod der Schweizer Auswanderin Erika Rohrig auf Mallorca hat der Angeklagte vor Gericht mit Erinnerungslücken und widersprüchlichen Aussagen für Aufsehen gesorgt. Der 47-jährige Portugiese Vitor Aníbal, der beschuldigt wird, seine ehemalige Schwiegermutter im September 2024 in Colònia de Sant Jordi brutal zu Tode getreten zu haben, erklärte am Mittwoch vor dem Schwurgericht in Palma, er könne sich an die Tat "nicht erinnern".

Gefesselt wurde der Mann in den Gerichtssaal geführt. Dort schilderte er, er habe vor der Tat "eine Flasche Rotwein" getrunken und später "einen Albtraum" gehabt. Auf die direkte Frage der Staatsanwältin, wie die 74-jährige Schweizerin ums Leben gekommen sei, antwortete er knapp: "Keine Ahnung."

Noch irritierender wurde seine Aussage, als es um die Spuren am Tatort ging. Er habe Blut an seinem rechten Fuß gesehen und einen "Klumpen" vor sich wahrgenommen. "Falls ich es war, erinnere ich mich nicht", sagte der Angeklagte. Die Staatsanwältin ließ keinen Zweifel daran, dass sie seine Darstellung für wenig glaubwürdig hält. Bereits zuvor hatte sie den Mann im Prozess als "teuflische Person" bezeichnet.

Die Ermittler zeichnen ein erschütterndes Bild der Tatnacht. Demnach lebte der Angeklagte gemeinsam mit seiner Ex-Frau und deren Mutter in einer Finca am Ortsrand von Colònia de Sant Jordi. Auslöser der tödlichen Eskalation soll ausgerechnet fehlendes Bier im Kühlschrank gewesen sein. Als Erika Rohrig allein nach Hause zurückkehrte, soll der Mann sie auf der Veranda abgefangen, zu Boden gestoßen und anschließend minutenlang brutal gegen den Kopf getreten haben. Nach Angaben der Ermittler dauerte die Attacke mindestens 15 Minuten.

Die Schreie der Schweizerin alarmierten Nachbarn, die sofort die Polizei verständigten. Als die Beamten eintrafen, konnten sie nichts mehr für die 74-Jährige tun. Gerichtsmediziner berichteten später von schwersten Gesichtsverletzungen und zahlreichen Brüchen. Die Frau sei aufgrund ihrer körperlichen Verfassung besonders verletzlich gewesen.

Die Staatsanwaltschaft verschärfte inzwischen ihre Forderung und beantragt nun 25 Jahre Haft wegen Mordes. Die Anwältin der Tochter des Opfers fordert sogar eine überprüfbare lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung versucht dagegen, den Alkoholkonsum des Angeklagten strafmildernd geltend zu machen und plädiert auf Freispruch beziehungsweise eine geringere Strafe.

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