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Gesetzesdekret verbietet weiterhin Ferienvermietung

Der balearischen Tourismusminister Biel Barceló hat das Gesetzesvorhaben doch noch auf den Weg gebracht. | Jaume Morey

| Mallorca |

Das balearische Kabinett hat die Widersprüche im neuen Tourismusgesetz mit einer zusätzlichen Verordnung beseitigt. Es verabschiedete dazu am Freitag ein entsprechendes Gesetzesdekret. Das Vermieten von Wohnungen an Urlauber in Mehrfamilienhäusern bleibt weiter verboten. Jetzt haben der Stadtrat von Palma und der Inselrat von Mallorca eine gesetzliche Frist von einem Jahr, um Zonen festzulegen, in denen das Vermieten von Wohnungen künftig unter bestimmten Bedingungen gestattet werden könnte oder weiterhin verboten bleibt.

Möglicherweise soll Immobilienbesitzern erlaubt werden, ihren Hauptsitz maximal zwei Monate im Jahr vermieten zu können (nach dem "Amsterdam-Modell"). Andererseits soll jede Vermietung von unter 30 Tagen von den Behörden automatisch als "touristische Vermietung" eingestuft werden.

Notwendig ist für den Fall, dass eine Vermietung erlaubt wird, der Eintrag der Immobilie in ein Register des balearischen Tourismusministeriums. Ohne eine entsprechende Registernummer darf die Wohnung oder ein Haus nicht in Online-Portalen angeboten werden. Verstoßen die Internetbetreiber gegen diese Vorgabe, können Geldstrafen von bis zu 400.000 Euro fällig werden.

Das Balearen-Parlament muss das Gesetzdekret Anfang September in einer außerordentlichen Sitzung verabschieden. Die Zustimmung der Linksparteien gilt nun als sicher. Die neue Regelung ist durch die Entscheidung des Kabinetts bereits rechtskräftig.

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