Die Staatsanwaltschaft von Mallorca und den Nachbarinseln hat sich ausdrücklich gegen eine Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre über den 9. Mai hinaus ausgesprochen. An jenem Tag endet wie von Ministerpräsident Pedro Sánchez angekündigt der spanienweite Alarmzustand.
Momentan gilt die Ausgangssperre auf den Inseln von 23 bis 6 Uhr, zuvor hatte sie monatelang um 22 Uhr begonnen.
Die Staatsanwaltschaft antwortete im Eilverfahren ausführlich auf eine Anfrage der Balearen-Regierung. Die will die Ausgangssperre in Eigenregie verlängern, um die Ansteckungen mit dem Coronavirus geringzuhalten. Doch diese Maßnahme ist juristisch allein mit dem Alarmzustand verbunden, was auch für Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Einreisekontrollen für Inlandsreisende und die Begrenzung privater Treffen auf eine bestimmte Zahl von Personen gilt.
Mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft erlitt Ministerpräsidentin Francina Armengol eine schwere juristische Schlappe. In den kommenden muss das "Tribunal Supremo de Justicia de Baleares", das oberste Gericht der Inseln, endgültig entscheiden.