Gerade hatte ihm der Oberste Gerichtshof Spaniens eine Entschädigung in Höhe von 96 Millionen Euro zugesprochen, da ließ sich Immobilienmogul Matthias Kühn in vertrauter Runde bei der Nahrungsmittelaufnahme ablichten. Diese geschah laut MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" aber nicht etwa in einem Schampustempel, derer es auf Mallorca durchaus etliche gibt, sondern wenig standesgemäß auf der Terrasse eines Kebabladens in Palmas Viertel Son Espanyolet. Nur unweit von dem Fastfood-Restaurant entfernt unterhält Kühn ein Büro.
Derweil wird die konservativ regierte Landesregierung nicht müde, auf die finanziellen Konsequenzen hinzuweisen, die mit der unerwarteten Ausschüttung von knapp 100 Millionen Euro verbunden seien. Vizeregierungschef Antoni Costa (Volkspartei PP) äußerte am Freitag die Befürchtung, dass das Kühn-Urteil nur der Anfang einer Reihe von ähnlichen Urteilen sein könnte. "Da wird noch mehr auf uns zukommen", so Costa gegenüber der Zeitung. Sorge bereite ihm und seiner Regierung insbesondere das noch ausstehende Urteil zu einer Schadensersatzklage in Punta Pedrera auf Ibiza. Sollte auch hier der Kläger als Sieger hervorgehen, würde auf die Landesregierung eine Zahlung in ähnlicher Höhe wie im Fall Kühn zukommen.
Nach Berechnungen der Landesregierung seien seit 2017 schätzungsweise 400 Millionen Euro an Investoren ausgezahlt worden, die sich vor Gericht gegen Bauauflagen auf Mallorca und den Nachbarinseln durchsetzen konnten. Um der Anweisung des Obersten Gerichtshofs folgen zu können, so Costa, müssen die Landesregierung "einen außerordentlichen Kredit" aufnehmen. Im laufenden Haushalt sei eine Entschädigungszahlung in Höhe von 96 Millionen Euro schlicht nicht vorgesehen. Und umschichten beziehungsweise geplante Etats zu kürzen, komme nicht infrage. "Die Investitionen werden wie geplant stattfinden", sagte Costa, "das gilt auch für die freie Sprachwahl an öffentlichen Schulen".
Am Mittwoch war bekanntgeworden, dass die Landesregierung Kühns Immobilienunternehmen Birdie Son Vida S.L. mit 96 Millionen Euro entschädigen muss. Damit beendete der Oberste Gerichtshof Spaniens einen jahrelangen Rechtsstreit. Kühn hatte 1999 das Areal La Muleta II. in Port de Sóller gekauft, um auf diesem rund 30 Luxusvillen zu errichten. Wenig später stufte die Landesregierung das bis dato als Bauland eingestufte Land als suelo rústico und somit nicht mehr bebaubar ein. Was folgte, so lokale und internationale Medien einstimmig, war ein langer Rechtsstreit um Entschädigungszahlungen.