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Nach der Landung ins Gefängnis: Wegen Menschenhandels gesuchter Spanier an deutschem Airport verhaftet

Der Mann war gerade aus Barcelona angekommen, als er den Beamten am Flughafen Stuttgart ins Netz ging. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor

Die Beamten der Bundespolizei konnten den Spanier am Stuttgarter Airport verhaften. (Symbolbild). | Foto: Bundespolizei

| Spanien |

Ein gesuchter spanischer Krimineller ist am Flughafen Stuttgart verhaftet worden. Der 62-Jährige landete am vergangenen Sonntag aus Barcelona in der Bundesrepublik und ging den Beamten direkt ins Netz. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion des Airports hervor. Noch am selben Tag wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim eingeliefert.

Gegen den Spanier, der in Barcelona lebt, lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen schweren Menschenhandels vor. Welche Straftaten dem Mann im Detail vorgeworfen werden, ist indes noch nicht bekannt. Eine entsprechende MM-Anfrage Nachfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft blieb erst einmal unbeantwortet. Ihm droht eine Restfreiheitsstrafe von 1009 Tagen.

Erst abgeschoben, dann eingebürgert

Delikte des schweren Menschenhandels können beispielsweise sein, wenn Geschädigte zur Prostitution, zum Betteln oder zur Schwerstarbeit gezwungen sowie zu diesem Zweck in ein Land eingeschleust werden. Oftmals verbergen sich hinter solchen Straftaten auch organisierte Banden. Der verhaftete Spanier wurde im Jahr 2007 noch als nigerianischer Staatsangehöriger nach Nigeria abgeschoben. Zwischenzeitlich hatte er sich in Spanien einbürgern lassen und lebt seitdem in Barcelona, wie die Polizei am Flughafen Stuttgart auf MM-Anfrage mitteilte.

Der Mann konnte gefasst werden, weil seit 2017 Fluggesellschaften bei internationalen Flügen Passagierdaten (PNR-Daten wie Name oder Reisedatum) an das Bundeskriminalamt übermitteln müssen. Diese Daten werden von Sicherheitsbehörden geprüft, um Terrorismus und schwere Kriminalität zu verhindern, wobei Treffer an die Bundespolizei für Maßnahmen wie Festnahmen weitergeleitet werden.

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