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Urlaubersteuer wird nur im Sommerhalbjahr verdoppelt

Auch künftig müssen Urlauber auf den Balearen bei Ankunft im Hotel an der Rezeption die Übernachtungssteuer bezahlen. | Archiv Ultima Hora

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Die Balearen-Regierung wird nun doch nicht die geplante Verdoppelung der Übernachtungssteuer auf das Gesamtjahr 2018 ausweiten. Die beschlossenen Steuersätze pro Übernachtung gelten demnach nur für das warme Halbjahr von Mai bis einschließlich Oktober. In den Monaten der kühleren Jahreszeit, also von November bis einschließlich April, bleibt es bei den derzeit gültigen Sätzen. Sie sind schon jetzt um die Hälfte des aktuell geltenden Steuersatzes reduziert.

Die Regionalregierung will die geplante Erhöhung, die 2018 wirksam wird, noch diesen Freitag in der Kabinettssitzung beschließen. Die Kehrtwende in Sachen Steuererhöhung führte der balearische Tourismusminister Biel Barceló auf Eingaben der Inselräte von Menorca, Ibiza und Formentera zurück. Die kleineren Baleareninseln leiden nach seinen Worten deutlich stärker unter der saisonalen Abhängigkeit als Mallorca. So solle die Übernachtungssteuer nur in den Monaten der warmen Jahreszeit angewandt werden, wenn der touristische Besucherdruck am größten ist.

Zusätzlich führte Barceló aus, dass es nicht logisch sei, vom staatlichen Flughafen-Betreiber Aena eine weitere Senkung der Flughafengebühren zu fordern und parallel dazu die Übernachtungssteuer zu erhöhen. Die Regierung halte an ihrem Ziel fest, die Besucherströme in die kühlere Jahreshälfte umzuleiten.

Die Balearen-Regierung sieht sich in ihrem Vorhaben bestärkt durch Pläne in Griechenland. So plant die dortige Regierung ebenfalls die Einführung einer Urlaubersteuer von bis zu vier Euro pro Nacht und Person, je nach Hotelkategorie.

Auf den Balearen werden derzeit noch 50 Cent bis zwei Euro pro Person (ab 16 Jahren) und Nacht fällig. Im Winter ist es der halbe Satz. Im kommenden Sommerhalbjahr werden es dann ein bis vier Euro sein.

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