Stundenlanges Warten am Flughafen, überbuchte Flüge und auf Mallorca angekommen ist auch noch das Gepäck beschädigt - Passagiere haben in vielen Fällen Ansprüche auf eine finanzielle Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Liegt der verspätete Abflug jedoch nicht in der Verantwortung der Airline, gibt es keine Zahlungen.
Fluggastrechtverordnung regelt Entschädigungsleistungen
Abhängig von der Länge der Verspätung haben Passagiere bestimmte Ansprüche. Die EU-Fluggastrechtverordnung regelt finanzielle Entschädigungen bei Flugverspätungen und schreibt die Übernahme von Versorgungsleistungen und Hotelübernachtungen vor. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von der Streckenlänge: So werden bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer 250 Euro Entschädigung fällig, zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern erhält jeder Passagier 400 Euro. Für längere Strecken müssen die Airlines 600 Euro zahlen. Zusätzlich haben Flugreisende ab einer Wartezeit von zwei Stunden Anspruch auf kostenlose Getränke, Telefonate und E-Mails. Findet der geplante Flug erst am nächsten Tag statt, muss die Airline die Hotelübernachtung und den Transfer übernehmen.
Eine finanzielle Entschädigung müssen die Airlines nur übernehmen, wenn die Flugverspätung in ihrer Verantwortung liegt. Handelt es sich um einen außergewöhnlichen Umstand wie schlechtes Wetter oder einen Streik, gibt es keine Entschädigung. Für Passagiere sind die Gründe für eine Verspätung oftmals nicht nachvollziehbar. Reisende kennen ihre Rechte nicht und wissen nicht, wie sie ihre Ansprüche durchsetzen. Anfragen an die Airline bleiben unbeantwortet und Passagiere erhalten nur mangelnde Unterstützung. Das Portal Flightright prüft Entschädigungsansprüche für verspätete Flüge und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche.
Airlines müssen nicht immer zahlen
In bestimmten Fällen besteht kein Anspruch auf eine Leistung der Fluggesellschaft. Bei Verspätungen von weniger als drei Stunden muss die Airline nicht zahlen. Ist die Verspätung bereits bekannt und Passagiere machen sich später auf den Weg zum Flughafen, haben sie ebenfalls keinen Anspruch auf Entschädigung. Nur Reisende die rechtzeitig am Check-in waren, haben Aussicht auf eine Leistung der Fluggesellschaft. Auf Flightright erfahren Fluggäste in welchen Fällen es keine Entschädigung gibt.
Rechte bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck
Nach langer Verspätung auf Mallorca gelandet, droht unter Umständen der nächste Ärger: Das Gepäck ist beschädigt oder gar nicht angekommen. Wichtig ist, die Beschädigung oder den Verlust direkt zu reklamieren. Kosten für Hygieneartikel oder Wäsche müssen die Airlines dem Passagier erstatten. Die Entschädigungsleistungen bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck regelt das Montrealer Abkommen. Reisende erhalten einmalig maximal rund 1.400 Euro.
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Entschädigung: Wenn der Urlaub zu spät beginnt
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