In Deutschland scheiden sich derzeit die Geister darüber, ob es erlaubt ist, während der in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 geltenden Ausgangssperre von zu Hause aus zum Flughafen zu fahren oder sich von dort wegzubewegen. Zwar sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem Internetportal Reise vor 9, dass dies verboten sei, aber es gibt auch andere Stimmen.
Der Würzburger Rechtsanwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht, Kai Rodegra, äußerte im ARD-Morgenmagazin, nach seiner Ansicht sei die An- und Abreise zum und vom Flughafen während der Zeit der Ausgangssperre für gebuchte Reisen rechtmäßig. Deswegen müsse ein Flug nicht umgebucht werden. Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen gaben ähnliche Antworten.
Der Luftfahrtverband BDL und der Deutsche Reiseverband DRV hatten am Freitag nach der Verabschiedung der Ausgangsbeschränkungen im Bundestag gefordert, Fahrten zwischen Airport und Wohnort auch während der von 22 bis 5 Uhr geltenden Ausgangssperre zu gestatten.