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Alkoholverbot in der Öffentlichkeit am "Ballermann": So hoch sind die Bußgelder

Trinkfreudige Touristen am sogenannten "Ballermann". | Patricia Lozano

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Angesichts der beginnenden Hochsaison hat die Regierung von Mallorca und den Nachbarinseln festgelegt, wie sie dem Exzesstourismus begegnen möchte. Kernpunkt ist das Verbot, an bestimmten öffentlichen Orten wie Teilen der Playa de Palma, Arenal oder Magaluf bzw. Palmanova Alkohol zu trinken. Wer erwischt wird, läuft dort Gefahr, mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1500 Euro belegt zu werden.

Vom ursprünglich geplanten Vorhaben, den Geschäften zu erlauben, nachts geöffnet zu haben, aber den Alkoholverkauf zu verbieten, wurde Abstand genommen. Es bleibt dabei, dass um 21.30 Uhr zugemacht werden muss. Die zuständigen Verbände hatten scharf dagegen protestiert. Von dem Trinkverbot in der Öffentlichkeit ausgenommen sind Bar-, Restaurant- und Hotelterrassen.

Die Gemeinden Palma, Calvià (Magaluf) und Sant Antoni de Portmany werden verpflichtet, mindestens einmal im Jahr den Konsulaten die Höhe der Bußgelder für Angehörige ihrer jeweiligen Staaten zu melden.

Ein Alkoholverbot auf offener Straße gibt es bereits in Metropolen wie Madrid und Barcelona. Neben dem Verbot auf offener Straße sind weitere Änderungen des Anti-Sauftourismus-Gesetzes geplant. Aktivitäten wie "Pub Crawling" oder die Regulierung von "Partybooten" sollen befristet werden und nicht wie bisher unbegrenzt in Kraft bleiben. Außerdem ist geplant, die Befugnis zur Festlegung der Sperrzonen, in denen die neuen Regelungen gelten, an die Gemeinden zu übertragen.

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