Verspätete Abflüge, gestrichene Flüge oder plötzlich kein Platz mehr an Bord – für viele Reisende beginnt der Urlaub oder die Geschäftsreise mit Stress statt Vorfreude. Was viele nicht wissen: In solchen Fällen sind Fluggäste in der Europäischen Union nicht schutzlos gestellt. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sorgt dafür, dass Reisende bei Problemen mit ihrem Flug klare Rechte haben.
Die Regelungen gelten für alle Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, unabhängig davon, wo die Airline ihren Sitz hat. Auch bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU greifen die Fluggastrechte – allerdings nur dann, wenn die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist. Je nach Situation stehen Passagieren Ausgleichszahlungen sowie Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu.
Kommt ein Flug mit erheblicher Verspätung am Ziel an, kann das bares Geld bedeuten. Beträgt die Ankunftsverspätung mindestens drei Stunden, haben Fluggäste in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung von 250, 400 oder sogar 600 Euro – abhängig von der Flugstrecke. Kürzere Verspätungen können zu entsprechend reduzierten Beträgen führen. Nur wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände wie extremes Wetter oder sicherheitsrelevante Ereignisse vorliegen, entfällt der Anspruch.
Auch am Flughafen müssen sich die Airlines kümmern
Doch nicht erst bei einer langen Ankunftsverspätung greift der Schutz der Verordnung. Bereits bei längeren Wartezeiten am Flughafen sind Airlines verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke, Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails sowie – falls nötig – eine Hotelübernachtung inklusive Transfer. Zieht sich der Abflug sogar über fünf Stunden hinaus, dürfen Reisende den Flug ganz abbrechen und erhalten den Ticketpreis zurück, gegebenenfalls inklusive eines Rückflugs zum Ausgangsort.
Auch bei einer Flugannullierung müssen sich Passagiere nicht einfach abfinden. Wird ein Flug kurzfristig gestrichen, kann ebenfalls eine Ausgleichszahlung fällig werden. Zusätzlich haben Betroffene die Wahl: Entweder sie lassen sich den Flugpreis erstatten oder sie entscheiden sich für eine alternative Beförderung zum Ziel – möglichst schnell oder zu einem späteren Wunschzeitpunkt. Währenddessen bleibt die Airline in der Pflicht, ihre Fluggäste zu betreuen.
Ein besonders ärgerlicher Fall ist die Nichtbeförderung, etwa durch Überbuchung. Wer trotz gültigem Ticket nicht mitgenommen wird, hat ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung sowie auf eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung des Flugpreises. Auch hier müssen Airlines für Verpflegung, Kommunikation und gegebenenfalls eine Übernachtung sorgen.
In der Praxis scheitert die Durchsetzung dieser Rechte jedoch häufig an komplizierten Verfahren oder an der fehlenden Reaktion der Fluggesellschaften. Viele Reisende greifen daher auf spezialisierte Online-Portale wie Airhelp zurück, die Entschädigungsansprüche prüfen und im Erfolgsfall für die Durchsetzung sorgen. So lassen sich berechtigte Ansprüche oft deutlich einfacher und stressfreier geltend machen.
Unterm Strich gilt: Wer seine Rechte kennt, reist entspannter. Denn auch wenn nicht jeder Flug reibungslos verläuft, müssen Passagiere Verspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen nicht einfach hinnehmen – oft steht ihnen mehr zu, als sie denken.