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Entschädigung nicht an Passagierin bezahlt: Gerichtsvollzieher pfändet Flugzeug von Mallorca-Airline Ryanair

Der Betrag sollte zunächst direkt vom Piloten eingetrieben werden. Der hatte aber kein Geld. Dann wurde ein pfändungsaufkleber angebracht

Anfliegender Ryanair-Jet | Foto: Ultima Hora

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Eine Passagiermaschine der auch Mallorca anfliegenden irischen Billig-Fluggesellschaft Ryanair ist am österreichischen Flughafen Linz offenbar gepfändet worden. Das bestätigte der verantwortliche Anwalt, Georg Wageneder, auf Anfrage deutscher und ósterreichischer Medien.

Wageneder vertritt österreichischen Berichten zufolge eine Passagierin, deren Flug im Sommer 2024 insgesamt rund 13 Stunden Verspätung hatte. Der Anwalt verklagte Ryanair – "aber sie haben nicht gezahlt", sagte Wageneder der österreichischen Zeitung "Heute". Ursprünglich ging es um gerade einmal 355 Euro Entschädigung. Laut dem Sender ORF soll die Summe durch zusätzliche Kosten und Zinsen mittlerweile auf 890 Euro angestiegen sein. Der Anwalt wandte sich schließlich an das zuständige Gericht, um das Geld eintreiben zu lassen.

Dem Bericht zufolge versuchte ein Exekutor – so werden Gerichtsvollzieher in Österreich genannt – den Betrag direkt von einem Piloten einer Ryanair-Maschine einzutreiben. Allerdings habe dieser kein Bargeld dabeigehabt. Schließlich sei "geschaut worden, was da ist", so Wageneder zu "Heute". Das Flugzeug sei schließlich mit einem Pfändungssiegel versehen worden.

Ryanair widersprach auf Anfrage von des internet-Mediums t-online. "Keines unserer Flugzeuge wurde gepfändet", sagte ein Sprecher der Fluggesellschaft. Er teilte unter Hinweis auf ein angebliches Pfändungssiegel weiter mit: "Dies ist ein Standard-Verwaltungsaufkleber. Alle unsere Flugzeuge sind im Einsatz, einschließlich dieses Flugzeugs."

Flugzeug muss allerdings nicht am Boden bleiben

Dem Nachrichtenportal t-online liegt die vom Bezirksgericht Traun ausgestellte Pfändungsanzeige vor. Diese stützt die Darstellung des Anwalts, wonach die Boeing 737 ordnungsgemäß gepfändet worden sei. Das Dokument nennt auch die Seriennummer des Passagierflugzeugs. Unterschrieben ist dieses mit Namen und Stempel eines Gerichtsvollziehers.

Auch der Flughafen Linz äußerte sich entsprechend. Ein Sprecher sagte t-online auf Anfrage: "Wir haben den Gerichtsvollzieher und eine Anwältin der klagenden Partei zum Flugzeug begleitet, wo der Gerichtsvollzieher seine Amtshandlung vornahm."

Tatsächlich muss das Flugzeug durch den Pfändungsaufkleber keinesfalls am Boden bleiben. Ryanair darf im Falle einer Pfändung weiter über die Maschine verfügen. Allerdings gilt bei einem Pfändungsverfahren: Begleicht der Schuldner die Summe nicht, droht eine Zwangsversteigerung.

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