Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen soll auf Mallorca wie in ganz Spanien von 2500 auf 1000 Euro sinken. Das plant die Regierung laut Medienberichten.
Wie es heißt soll ein entsprechendes Königliches Dekret schon bei der Kabinettssitzung am Freitag, 2. Dezember, verabschiedet werden. Die Maßnahme wird zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Man verspricht sich davon bessere Chancen im Kampf gegen Schwarzarbeit und Schattenwirtschaft. Wer höhere Zahlungen in bar leistet oder annimmt, muss mit drastischen Bußen rechnen, die den eigentlichen Betrag der Transaktion übersteigen können. Auch dem Denunziantentum wird Vorschub geleistet, denn wenn einer der Beteiligten Anzeige erstattet, geht er straffrei aus.
Mit einem Höchstbetrag von 2500 Euro wird das bereits seit einigen Jahren so gehandhabt. Ausnahmen gelten jedoch für Zahlungen unter Privatleuten oder mit Beteiligung von Nichtresidenten. Letztere dürfen bisher bis zu 15.000 Euro in bar bezahlen. Wenn zwei Selbstständige oder Firmen miteinander Geschäfte machen, wird hingegen besonders streng auf den Höchstbetrag geachtet.
Ein- und Auszahlungen bei der Bank sind natürlich weiterhin in bar möglich. Allerdings gelten dabei die üblichen Geldwäschevorschriften mit Meldepflichten ab bestimmten Beträgen. Vorgänge ab 10.000 Euro werden generell an das Finanzamt gemeldet, in manchen Fällen auch schon niedrigere Volumina – etwa bei Devisen. (mic)