Die Insolvenz des Mallorca-Fliegers Niki kann vorläufig weiter vor deutschen Behörden verhandelt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg am Donnerstag entschieden.
Eine Beschwerde gegen die Zuständigkeit der deutschen Justiz wurde abgelehnt, da 88 Prozent der Niki-Verbindungen einen Deutschland-Bezug hatten. In zweiter Instanz hat nun das Landgericht Berlin über den Fall entscheiden. Wie es heißt, soll das in Anbetracht der Eilbedürftigkeit bereits in den nächsten Tagen geschehen. Darüber hinaus gibt es aber eine Berufungsmöglichkeit beim Bundesgerichtshof.
Zudem hatten Verbraucherschützer beim Landesgericht Korneuburg einen Insolvenzantrag gegen Niki gestellt, um die Abwicklung des Unternehmens nach Österreich zu ziehen und angeblich auch die Rechte geprellter Kunden besser wahren zu können. Eine Entscheidung muss dort innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Sollte das Verfahren in Deutschland bleiben, steht dem bereits unterschriebenen Kaufvertrag mit dem britisch-spanischen IAG-Konzern und dessen Billigflieger Vueling nichts mehr entgegen. Ein österreichischer Konkursverwalter hätte hingegen die Wahl, den Vertrag zu übernehmen oder auch einen anderen Käufer wie etwa den Ex-Rennfahrer und Niki-Gründer Niki-Lauda zu finden. Das Verfahren müsste dann erneut von vorne beginnen.
Sollten die Querelen anhalten, könnte der Notverkauf auch komplett platzen, und eine komplette Zerschlagung von Niki ist denkbar. (mic)