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Ryanair muss entschädigen, auch wenn der Gast gar nicht fliegt

Das Archivbild zeigt zwei Ryanair-Maschinen am Flughafen Son Sant Joan in Palma de Mallorca. | Miquel Àngel Cañellas

| Mallorca |

Egal ob ein Passagier am Ende fliegt oder nicht, die Airline muss wegen Verspätung in jedem Fall eine Entschädigung zahlen. So sehen das zumindest Richter auf Mallorca, die die irische Fluggesellschaft Ryanair zur Zahlung einer Wiedergutmachung in Höhe von 500 Euro verurteilten, berichtete die spanische MM-Schwesterzeitung Ultima Hora am Sonntag.

Doch der Reihe nach: Geklagt hatte eine Frau, die im Juli vergangenen Jahres mit der Billigflug-Gesellschaft von Palma nach Barcelona fliegen wollte. Die Beförderung verspätete sich jedoch um vier Stunden, sodass die Frau am Ende auf den Flug verzichtete und auf Mallorca blieb.

Sie beantragte gleichwohl das ihr zustehende Verbraucherschutzrecht, das Entschädigungen ab mehr drei Stunden vorsieht, berichtete die Zeitung. Doch die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung mit der Begründung, die Frau habe den Flug nicht angetreten.

Die Richter am Amtsgericht in Palma gaben indes der Konsumentin Recht. Es sei ausreichend, die Rechnung für das Ticket des verspäteten Fluges vorzulegen. Die Entschädigung werde wirksam infolge der Verspätung - und nicht durch die Tatsache, ob der Fluggast die Reise letztlich antritt oder aus persönlichen Gründen darauf verzichtet.

Zum Hintergrund: Auf Mallorca gibt es zahlreiche Pendler, die zum Arbeiten oder für Arztbesuche tageweise auf das Festland fliegen. Wenn sich jedoch ein Start stundenlang verspätet und dadurch Termine platzen, kann sich ein Flug für den Betroffenen mitunter komplett erübrigen.

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