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Vermietung von Feriendomizilen: Was kann genehmigt werden?

Touristische Vermietung von Wohnungen innerhalb einer Wohneinheit ist nicht möglich

Soll ein Mallorca-Domizil als Ferienhaus vermietet werden, muss es bei der Tourismusbehörde registriert werden. Sie überprüft die Details.

Wer sein Mallorca-Domizil als Urlaubsunterkunft anbieten möchte, muss gemäß Artikel 19 des Dekrets 13/2011 einen entsprechenden Antrag beim balearischen Ministerium für Tourismus einreichen (einige Unternehmer wie MC-Fincaservice übernehmen dies für ihre Kunden).

Auf Mallorca, so Volker Borges, Rechtsanwalt und Abogado Inscrito aus Palma, ist "die private Vermietung eines Hauses oder einer Finca zu Wohnzwecken grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit und bedarf keiner entsprechenden Anmeldung bei einer Aufsichtsbehörde". Anders sähe es aus, wenn für einzelne Tage oder Wochen vermietet wird: "Diese Art der Vermietung wird als touristische Aktivität eingestuft."

Seit dem Erlass des Dekrets 13/2011 vom 25. Februar ist die touristische Vermietung von alleinstehenden Einfamilienhäusern oder Fincas wieder möglich. Dafür verlangt die Tourismusbehörde die Anmeldung zur Eintragung der Aktivität in einem Register. Um die gesetzlichen Anforderungen (DRIAT: "Declaración inicio actividad turistica") zu erfüllen, muss unter anderem eine genaue Beschreibung der Räume und deren Nutzung (Grundriss/Planskizze) vorliegen.

Ist das Haus ins Register aufgenommen (Eigentümer erhält entsprechende Registernummer), wird die Akte an die Aufsichtsabteilung der Tourismusbehörde weitergeleitet, um die Daten auf ihre Erfüllung der touristischen Normen zu überprüfen. Rechtsanwalt Borges: "Dabei kann es durchaus sein, dass ein Mitarbeiter die Liegenschaft vor Ort besichtigt."

Die Anmeldung ins Register ist mit einer Gebühr von derzeit 24,84 Euro pro Schlafplatz verbunden (gilt für sechs Jahre). Dabei sind "maximal zwölf Schlafplätze pro Ferienhaus genehmigungsfähig", betont auch Rechtsanwalt Joachim Süselbeck. Alleinstehende Einfamilienhäuser oder entsprechende Häuser (Doppelhaushälften, Stadthäuser) können in diesem Verfahren zur Ferienvermietung angemeldet werden.

Ab 2007 regelte das Qualitätssiegel ETV der balearischen Tourismusbehörde die (hohen!) Anforderungen an Ferienhäuser, die an Touristen vermietet werden sollten: Poolgröße, Ausstattung von Küche und Bädern bis hin zu Sicherheitsmerkmalen wie die Höhe von Geländern waren hier genau festgeschrieben.

Dieses überaus komplizierte Genehmigungsverfahren sollte wohl vor allem abschrecken und die ansässigen Hoteliers vor unliebsamer Konkurrenz schützen, so Branchenkenner - und wurde 2011 zugunsten dieses vereinfachten Prozederes modifiziert. Die aktuellen Mindestanforderungen, so Borges, werde "jedes ordentliche Haus erfüllen": "Vielleicht müssen Sie noch einen Spiegel für jedes Schlafzimmer oder ein Ölkännchen für die Küche kaufen, da dies laut Katalog Pflicht ist." Die Anforderungen seien aber "keinesfalls übertrieben".

Ganz anders sieht's aus, wenn man etwa als Mallorca-Resident eine Ferienwohnung - innerhalb des eigenen Hauses oder auch in seiner Abwesenheit - vermieten will. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, sprich: Es ist verboten. Rechtsanwalt Borges: "Weil es eine deutliche räumliche Trennung zwischen privater Wohnraum- und touristischer Nutzung geben muss, ist eine touristische Vermietung von Wohnungen innerhalb einer Wohneinheit nicht möglich." (spe)

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