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Inselregierung überarbeitet Regeln zur Ferienvermietung

Die Balearen-Regierung hat den Zonenplan zur Ferienvermietung noch einmal überarbeitet. | Patricia Lozano

| Palma, Mallorca |

Mallorcas Inselrat hat bei seinem Zonenplan für die Ferienvermietung noch einmal nachgebessert und das am 19. Januar vorgestellte Regelwerk modifiziert. Es fällt nun etwas strenger im Bezug auf die Vermietung in Küstengemeinden und etwas weniger streng bei Orten im Inselinneren aus. Die Umweltkommission der Balearen hat nun einen Monat Zeit, um das Papier abzusegnen, damit der Zonenplan vor dem 1. August definitiv verabschiedet werden kann, dann läuft das einjährige Moratorium auf der Insel aus. Im Einzelnen ergeben sich folgende Änderungen:

In sieben kleineren Dörfern im Inselinneren soll die Ferienvermietung – anders als bisher vorgesehen – nun doch länger als 60 Tage erlaubt werden. Diese sind S’Esgleieta (Esporles), Ruberts (Sencelles), Es Carritxó (Felanitx), Ses Coves (Deià), Ariany, Es Llombards (Santanyí) und Randa (Algaida). Anstatt als „gesättigt” werden diese Orte im neuen Zonenplan als „verletzlich” eingestuft. Dass die Ferienvermietung dort nun doch gestattet werden soll, habe technische Gründe, verlautet es aus der Behörde.

Bei allen anderen Änderungen des ursprünglichen Zonenplans handelt es sich um Verschärfungen. Auch deswegen sagte die Bau- und Verkehrsdezernentin des Inselrats, Mercedes Garrido, am Montag: „Wir haben die Regeln bezüglich der Ferienvermietung auf Mallorca noch einmal strenger gefasst.” Besonders betroffen sind die Gemeinden Marratxí und Muro. So soll die Ferienvermietung in Muro und an der Playa de Muro in Zukunft nur in Einfamilienhäusern möglich sein. In Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ist sie dann gänzlich verboten. Ursprünglich war die Gemeinde als „nicht gesättigt” eingestuft, was eine Vermietung von Wohnungen erlaubt hätte. Das Gebiet Casetes dels Capellans wird zur Ausschlusszone erklärt, dort soll die Vermietung gar nicht erlaubt werden.

In Marratxí wird die Vermietung von Häusern das ganze Jahr erlaubt sein, Wohnungen hingegen dürfen nur maximal 60 Tage vermietet werden. Bei den touristisch „gereiften” Gebieten wie beispielsweise Palmanova, Magaluf, Santa Ponça oder Peguera, wo die Ferienvermietung sowohl von Häusern als auch Wohnungen in Zukunft an 60 Tagen pro Jahr gestattet werden soll, ergibt sich nur im Fall von Arenal de Llucmajor eine Änderung in Form einer Verschärfung: Dort wird ausschließlich die Vermietung von Einfamilienhäusern, nicht aber von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gestattet. Eine letzte Änderung betrifft Port de Sóller. In dem ursprünglich als „nicht gesättigt” eingestuften Ort soll die Vermietung in Zukunft auf 60 Tage pro Jahr beschränkt werden.

In Palma, wo die Ferienvermietung in Wohnungen komplett verboten sein wird, befürchten die kleinen und mittelgroßen Geschäfte unterdessen Umsatzeinbußen im Sommer. In den vergangenen Jahren habe man insbesondere von den Urlaubern profitiert, die nicht in Hotels, sondern in Privatwohnungen untergebracht waren, so Rafael Ballester, Vorsitzender des Einzelhandelsverbands Afedeco.

Alleine das Portal Airbnb will von nun an in Palma mindestens 1000 Ferienwohnungen aus dem Programm nehmen. (cze)

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