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Wann darf man im Garten Feuer machen?

Besonderes Brandrisiko herrscht vom 1. Mai bis zum 15. Oktober

Foto: T. Ayuga

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Rauchschwaden ziehen über das ausgedörrte Gras und es riecht nach verbranntem Gummi. „Ich kam mir vor wie in einer Nebelwand", sagt eine deutsche Residentin aus Llucmajor. Auf dem Nachbargrundstück schwelte mal wieder ein Feuer - und das mitten in der heißen Jahreszeit, in der auf Mallorca strenge Regeln gelten, was das Feuermachen in freier Wildbahn angeht. „Ein anderer Nachbar hat sogar einen Asthma-Anfall gekriegt", sagt die Frau. „Das kann doch nicht vorschriftsmäßig sein."

Aber nicht jedes Feuer in den Sommermonaten ist auf Mallorca illegal. Entscheidend ist das balearische Dekret 125 von 2007, das Waldbrände verhindern soll. Das Dekret regelt, wer, wann, wo, was verbrennen darf. Die Balearen-Landschaft ist zu diesem Zweck in drei Zonen unterteilt: Waldgebiet, daran angrenzendes Gebiet (bis 500 Meter Abstand) und anderes Gelände. Das Jahr ist in dem Dekret derweil in zwei Phasen unterteilt: Besonderes Brandrisiko herrscht demnach vom 1. Mai bis zum 15. Oktober.

In diesem Zeitraum ist das Feuermachen in Waldgebieten komplett verboten. Das gilt auch für extra ausgewiesene öffentliche Feuerstellen. Im Rest des Jahres benötigt man für Feuer in Waldgebieten eine Ausnahmegenehmigung oder man muss die öffentlichen Grillplätze nutzen. Zwischen Mai und Oktober benötigt man auch in den an Waldgebiete angrenzenden 500-Meter- Zonen eine Sondergenehmigung, um Feuer machen zu dürfen. In den übrigen Gebieten ist Feuermachen erlaubt, wobei in Wohngebieten die jeweilige Gemeinde eine Genehmigung erteilen muss.

Laut Umweltministerium ist es durchaus üblich, dass Sondergenehmigungen auch in der brandgefährlichen Jahreszeit erteilt werden - das ist auch im Fall von Llucmajor so geschehen. Die Erlaubnis liegt vor und wurde vom Umweltministerium gleich für den gesamten Zeitraum von Mai bis Oktober erteilt. In der Regel würden diese Sondergenehmigungen Landwirten erteilt, um Pflanzenreste zu verbrennen. Keinesfalls dürften andere Abfälle verbrannt werden. Selbst wenn die Genehmigung der Einfachheit halber für den gesamten Zeitraum erteilt wird, muss die Feuerwehr jedesmal informiert werden, wenn ein Feuer angezündet wird. Außerdem verpflichtet sich die authorisierte Person, das Feuer nicht aus den Augen zu lassen, bis es vollständig erloschen ist.

Im geschilderten Fall von Llucmajor scheint das nicht geschehen zu sein: „Das Feuer schwelt manchmal vier Tage vor sich hin und es stinkt eindeutig nach Plastik", sagt die geplagte Anwohnerin. Die zuständige Beschwerdestelle bei Verstößen gegen die Auflagen ist übrigens das Umweltministerium, genauer gesagt die Generaldirektion für Biodiversität: dgbio.caib.es.

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