Viele Mallorca-Urlauber hatten ihn schon: Den Strafzettel an der Windschutzscheibe des Mietwagens, weil kein Mietvertrag lesbar im Auto lag. Doch der braucht da auch gar nicht liegen. Welches Dokument stattdessen benötigt wird und wer haften muss, wenn es fehlt, erklären zwei Experten der Verkehrsbranche.
In einer Regelung, die zum Beispiel in Palma und Calviá gilt, ist festgelegt, dass Fahrzeuge, die sich im Verkauf oder in Reparatur befinden, sowie Ausstellungs- oder Mietfahrzeuge nicht auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden dürfen. Damit wollen die Gemeinden verhindern, dass "die Vehikel die wenigen Parkplätze der Stadt besetzen", so Mario Arnaldo, Vorsitzender des Automobilclubs Automovilistas Europeos Asociadios (AEA).
Deswegen muss sich in einigen Gemeinden ein lesbares Dokument befinden, das belegt, dass das Auto zum Park-Zeitpunkt vermietet ist. "Die Mietwagenfirma muss dafür sorgen, dass sich ein solches Dokument im Wagen befindet und dafür haften, wenn dem nicht so ist", erklärt Arnaldo. Darauf stehen müssen die Daten der Mietwagenfirma, die Vertragsnummer sowie der Zeitraum der Vermietung. "Den Mietwagenvertrag mit den persönlichen Daten offenzulegen ist damit nicht gemeint", so Arnaldo.
Arnaldo empfiehlt den Mietern, sich in jedem Fall noch beim Abholen des Fahrzeugs an die Mitarbeiter zu wenden und nach einem solchen Papier zu fragen, egal in welcher Gemeinde die Filiale ansässig ist.
Wenn ein Mieter einen solchen Strafzettel an der Windschutzscheibe entdeckt, bräuchte er diesen nur an die Mietwagenfirma weitergeben, so Ramon Reus, Vorsitzender von Aevab, dem Verband der mittelständischen Mietwagenverleiher auf den Balearen: "Die kann dann einen Nachweis vorlegen, und das war's." (mh)
Den vollständigen Bericht lesen Sie in der jüngsten MM-Ausgabe (24/2017), erhältlich am Kiosk auf Mallorca, sowie an den Bahnhöfen und Flughäfen in Deutschland; oder auf E-Paper.