In den letzten Wochen wurde in Deutschland wieder viel über die doppelte Staatsangehörigkeit diskutiert. Der Bundestag hat am 03.07.2014 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verabschiedet. Dieser bedarf nun noch der Beteiligung des Bundesrates, der sich allerdings erst nach der parlamentarischen Sommerpause mit dem Gesetzesvorhaben befassen wird. Den Text des Gesetzesentwurf können Sie der Bundestagsdrucksache 18/1312 entnehmen. Die Tagesordnung der Sitzung des Bundestages vom 03.07.2014 finden Sie hier.
Der Bundestag hat den Weg für die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht frei gemacht. Nach dem Parlamentsbeschluss sollen „in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern“ in Zukunft nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können. Nach der bisher geltenden Optionspflicht müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.
Der Regierungsvorlage zufolge ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.
Die anstehende Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes zielt also nicht auf eine mögliche generelle Mehrstaatigkeit ab, sondern soll in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern ausländischer Eltern eine doppelte Staatsangehörigkeit erleichtern.
An den grundsätzlichen übrigen Regeln zu Erwerb und Verlust von Staatsangehörigkeit ändert sich einstweilen nichts.
Es grüßt
Ihr Deutsches Konsulat