Gültigkeit einer Heirat im Ausland
Sie haben in Las Vegas, Dänemark oder auf der Sonneninsel Mallorca geheiratet und fragen sich, ob die Heirat auch in Deutschland gültig ist? Muss die Heirat im Anschluss registriert werden, um in Deutschland anerkannt zu sein?
Nein! Ihre Eheschließung im Ausland bedarf grundsätzlich keiner förmlichen Registrierung in Deutschland. Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die inhaltlichen Voraussetzungen zur Eheschließung (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Verlobte nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Aber in welcher Form muss die wirksame Eheschließung dann nachgewiesen werden?
Sofern Sie in der EU geheiratet haben, lassen Sie sich einfach die EU-genormte internationale Heiratsurkunde von dem ausländischen Standesamt ausstellen, welches Sie getraut hat. Diese wird hinsichtlich der Sprache und der Form ohne weitere Erfordernisse in Deutschland anerkannt.
Für den Fall, dass Sie außerhalb der EU geheiratet haben und von daher auch nicht eine EU-genormte internationale Heiratsurkunden bekommen können, rät das Konsulat, die Eheschließung nochmals in einem deutschen Eheregister eintragen zu lassen. Dies dient nicht zuletzt auch der Rechtssicherheit hinsichtlich der gültigen ausländischen Eheschließung.
Zusätzlich können Sie im Rahmen dieser Eheregistrierung dann auch ein gegebenenfalls gewünschte gemeinsame Ehenamenserklärung nach deutschem Recht treffen, die vor dem ausländischen Standesbeamten regelmäßig nicht wirksam abgegeben werden kann. Sollten Sie die Eheregistereintragung nicht wünschen, kann eine Ehenamenserklärung selbstverständlich auch separat abgegeben werden. Welche namensrechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, darüber beraten wir Sie gerne. Eine beim Konsulat abgegebene Ehenamenserklärung wird jedoch erst mit Zugang beim zuständigen Standesamt in Deutschland wirksam. Wenn die Wirksamkeit von dort bestätigt wird, kann ein Ausweispapier auf den neuen Familiennamen ausgestellt werden. Die Beantragung des Passes kann bereits zeitgleich mit der Abgabe der Namenserklärung erfolgen, die Bearbeitungszeit verlängert sich entsprechend.
Welche Unterlagen zur Eheregistrierung und/oder Ehenamensbestimmung sowie Passbeantragung vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern auf der Homepage www.palma.diplo.de . Sobald Sie die Unterlagen vorbereitet haben, setzen Sie sich bitte telefonisch zwecks Terminvereinbarung mit der 971707735 in Verbindung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die ausländische Heiratsurkunde für die Registrierung in Deutschland, sofern sie nicht in deutsch, englisch oder französisch ausgestellt ist, auf jeden Fall durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer übersetzt werden muss sowie ggfs. erforderliche Formerfordernisse zu berücksichtigen sind ( je nach Land Apostille- oder Legalisationsverfahren).
Wichtiger Hinweis zum Schluss: gelegentlich kommt es auch vor, dass spanische Behörden von Ihnen einen Nachweis fordern, dass die von Ihnen im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland gültig ist bzw. anerkannt wurde. Gerne stellen wir Ihnen in diesen Fällen kostenfrei eine sogenannte Negativbescheinigung aus, die u.a. besagt, dass es für deutsche Staatsangehörige keine Verpflichtung gibt, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland registrieren zu lassen. Sofern dies von spanischer Seite jedoch nicht akzeptiert werden sollte, steht Ihnen die freiwillige Registrierung der Ehe in Deutschland selbstverständlich offen…….
Es grüßt
Ihr deutsches Konsulat