Für Reisende zwischen den Staaten Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Mallorca gelten zurzeit unterschiedliche Bestimmungen. Hier eine Aufschlüsselung der Regeln, Stand Mittwoch, 12. Januar:
Vollständig geimpfte Personen, die von Mallorca aus nach Deutschland fliegen, benötigen das EU-Zertifikat mit dem QR-Code und eine Online-Anmeldung. Spanien gilt für die Bundesrepublik derzeit als Hochrisikogebiet. Der Impfstatus gilt auf dem Gebiet der EU neun Monate.
Auch ein Genesenennachweis wird bei der Einreise akzeptiert. Ungeimpfte müssen ein negatives Testergebnis vorzeigen und in eine zehntägige Quarantäne. Am fünften Tag können sie sich freitesten. Ein Antigentest darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 72 Stunden.
Bei Österreich liegen die Dinge folgendermaßen: Vollständig Geimpfte müssen bei der Einreise zusätzlich ein negatives Testergebnis vorzeigen. Bei Geboosterten genügt das entsprechende Dokument. Wer ungeimpft ist, muss sich online anmelden und in eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich am fünften Tag freitesten kann.
Wer von Mallorca aus in die Schweiz fliegen will, muss grundsätzlich ein Einreiseformular ausfüllen und einen QR-Code abrufen, und zwar unter https://swissplf.admin.ch/formular. Das Dokument darf höchstens 48 Stunden alt sein. Geimpfte können ein EU-Zertifikat vorzeigen, zusätzlich muss ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Bei Antigentests gilt eine Frist von 48 Stunden, bei PCR-Tests 72 Stunden. Vier bis sieben Tage nach der Ankunft ist in dem Alpenstaat ein erneuter PCR-Test Pflicht. Eine Quarantänepflicht gilt aktuell nicht.
Wer von Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Mallorca fliegt, muss als Geimpfter zusätzlich unter https://www.spth.gob.es/ einen QR-Code abrufen, der bei der Ankunft vorgezeigt werden muss. Das Formular darf höchstens 48 Stunden alt sein. Wer ungeimpft ist, muss ein negatives Testergebnis vorzeigen (PCR 72 Stunden, Antigen 48 Stunden).