Ungeachtet des Abklingens der Corona-Pandemie müssen sowohl in Deutschland als auch auf Mallorca Masken weiterhin getragen werden. Die Pflicht gilt in der Bundesrepublik im medizinischen Bereich, also etwa in Arztpraxen und Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen und anderen Einrichtungen für gefährdete Gruppen.
Weiterhin müssen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen, Masken getragen werden. Ab dem 23. September entfällt die Tragepflicht in Flugzeugen. Von staatlicher Seite wird jedoch eindringlich empfohlen, dort Masken zu tragen.
Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ist im gesamten Land mittlerweile eine OP-Maske ausreichend. In Pflegeheimen ist meist eine FFP2-Maske vorgeschrieben.
Auch auf Mallorca gilt im medizinischen Bereich weiter die Maskenpflicht, also in Apotheken, Gesundheitszentren und Krankenhäusern. Sowohl Patienten, Besucher als auch das dort tätige Personal muss sich an die Regelung halten. Ausnahme: Patienten in ihren Zimmern. Wie in Deutschland gilt auch auf Mallorca die Tragepflicht weiterhin in Seniorenheimen.
Was den öffentlichen Nah- und Fernverkehr angeht, so sind die Regelungen die gleichen wie in der Bundesrepublik. Was Flugzeuge anbelangt, so könnte in Spanien die Maskenpflicht über den 23. September hinaus gelten. Die irrtümliche Ankündigung der Abschaffung der Maskenpflicht im spanischen Parlament durch Verkehrsministerin Raquel Sánchez wurde schnell korrigiert. Auf Bahnsteigen muss man den Mundschutz nicht tragen.
Empfohlen wird, Masken bei größeren Veranstaltungen aller Art zu tragen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Rahmen. Auch Senioren wird empfohlen, in bestimmten Situationen (etwa größeren Menschenansammlungen), Masken zu tragen.