Eine muslimische Mitarbeiterin eines Handling-Unternehmens darf bei ihrer Arbeit am Flughafen Palma de Mallorca Kopftuch tragen. Ein Gericht gab Ana S. am Montag in einem Urteil Recht und verweist auf die Religionsfreiheit. Ihr Arbeitgeber Acciona hatte ihr verboten, mit dem Kopftuch zur Arbeit zu kommen. S. kann nun gegen Acciona Ansprüche auf entgangenes Gehalt sowie Schadensersatz geltend machen. Allerdings kann das Urteil noch angefochten werden.
S. ist die Tochter einer Spanierin und eines Marokkaners. Als sie begann, auch während der Arbeit ein Kopftuch zu tragen, wurde sie von Acciona mehrfach abgemahnt und schließlich vom Dienst suspendiert. Dabei hatte das Unternehmen mehrfach darauf verwiesen, dass das Kopftuchverbot keine religiösen Gründe habe. Vielmehr sei es am Arbeitsplatz Flughafen schlicht unpassend und stelle keine professionelle Arbeitskleidung dar.
In einem Präzedenzfall im Jahr 2001 auf Mallorca hatte bereits ein jüdischer Busfahrer Recht bekommen. Dem Mann musste erlaubt werden, bei der Arbeit eine Kippa als Kopfbedeckung zu tragen. Einer islamischen Anwältin wurde es hingegen nicht gestattet, vor Gericht mit Kopftuch aufzutreten. (cze)