Das Landgericht von Palma de Mallorca hat in zweiter Instanz die Strafzahlungen gegen zwei Frauen bestätigt. Ihnen wird vorgeworfen, bei einem Kindergeburtstag im Januar 2022 eine wilde Prügelei begonnen und sich gegenseitig Verletzungen zugefügt zu haben. Bei der einen Frau handelt es sich um die Mutter des Geburtstagskindes, bei der anderen um eine Animateurin, die die Mutter für die Feier angeheuert hatte. Was war passiert?
Nachdem die Animateurin mit ihrer Aufführung fertig war, teilte ihr die Mutter mit, dass sie weder mit ihrer Show noch mit der ihrer Meinung nach zu freizügen Kleidung anlässlich eines Kindergeburtstags einverstanden war und sie sie deshalb nicht bezahlen werden. Im Anschluss warf die Animateurin vor Wut die Geburtstagstorte des Kindes samt Glasteller zu Boden und es kam zu Handgreiflichkeiten zwischen den beiden Frauen.
Das Ermittlungsgericht verurteile in der Folge beide zu Strafzahlungen. Eine Berufung wurde nun vom Landgericht abgewiesen, womit das Urteil bestehen bleibt. Die Animateurin muss 60 Euro Geldstrafe sowie an die Mutter 350 Euro Schadensersatz für die Verletzungen, 100 Euro für die Torte und 120 Euro für den gläsernen Tortenteller bezahlen. Die Mutter muss ihrerseits 150 Euro Geldstrafe sowie 350 Euro Schadensersatz an die Animateurin leisten.