Nach Bekanntwerden der Hausdurchsuchung beim deutschen Unternehmer Matthias Kühn am Dienstagmorgen auf Mallorca hat der ehemalige Immobilienmakler am frühen Nachmittag über seine Rechtsanwälte Stellung bezogen und eine Sechs-Punkte-Erklärung in Spanisch und Deutsch verbreiten lassen. Darin streitet er die Vorwürfe eines "Steuerbetruges durch Scheinfirmen" ab. Bei den genannten Beträgen in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro handle es sich Schulden seiner ehemaligen und insolventen Unternehmen. Die Steuerschulden dieser Unternehmen seien den Behörden seit Jahren bekannt.
Wörtlich heißt es in der Sechs-Punkte-Erklärung:
1. Der "angebliche Steuerbetrug durch Scheinfirmen" ist nichts anderes als die bestehenden Schulden der Unternehmen der Kühn-Gruppe, die sich seit 2016 und 2019 im Insolvenzverfahren befinden und bei denen Herr Kühn nicht mehr Geschäftsführer ist.
Bei all diesen Konkursen wurden die Vorgänge von der Konkursverwaltung analysiert und in den verschiedenen Verfahren als "nicht Schuldhaft“ erklärt, ohne dass das Steuerverwaltung, die bei allen Verfahren anwesend war, Einspruch erhoben hätte.
2. Sowohl die Schulden als auch die Unternehmen sind der Steuerverwaltung sehr gut bekannt, da die Schulden der Unternehmen seit vielen Jahren in den Listen der Steuerschuldner auftauchen und somit genau bekannt sind.
3. Herr Kühn hat auf privater Ebene keine vollstreckbaren Schulden bei den Steuerbehörden.
4. Ein großer Teil der Schulden sind durch Sicherheiten gedeckt und für den Rest gab es 2018 ein Garantieangebot auf die mögliche Entschädigung des Muleta Verfahrens, das jedoch von der Steuerbehörde nie beantwortet wurde.
5. Alle Maßnahmen erfolgen einige Tage nach der Veröffentlichung des Urteils, in dem eine Entschädigung von 96 Millionen Euro zugesprochen wurde
6. Die Kühn-Gruppe und Herr Kühn haben natürlich immer mit der Justiz kooperiert und werden immer mit ihr kooperieren und sind von ihrer Unschuld überzeugt und davon, dass die Wahrheit am Ende immer siegen wird.
Knapp zwei Wochen, nachdem bekannt geworden war, dass der Oberste Gerichtshof dem Unternehmer eine Entschädigung in Höhe von 96 Millionen Euro zugesprochen hatte, wurde nun am Dienstagmorgen die Hausdurchsuchung der Villa Kühns vergangene Woche in der Balearen-Hauptstadt bekannt. Wie die spanische MM- Schwesterzeitung "Ultima Hora" berichtete, hatte das Finanzamt den Verdacht, dass die Reihe von Insolvenzen, bei denen etwa 20 Firmen der Unternehmensgruppe des Immobilienmoguls für zahlungsunfähig erklärt worden waren, in Wirklichkeit ein Manöver gewesen seien, um die Eintreibung dieser Schulden zu verhindern, die sich auf über elf Millionen Euro beliefen, Zuschläge und Zinsen nicht mitgerechnet. Ein Untersuchungsrichter in Palma hatte daraufhin die Hausdurchsuchung angeordnet. Im Rahmen der Ermittlungen suchten Beamte der Steuerbehörde die Wohnung des Unternehmers auf und beschlagnahmten seine Computer.
Wie der Wirbel um Matthias Kühn und seine Millionen weitergeht, ist unklar. Das Gerichtsurteil hatte der Balearen-Regierung eine Frist von zwei Monaten gegeben, um dem Unternehmer zugesprochene Entschädigung auszuzahlen. Unterdessen werden der Untersuchungsrichter und die Finanzbehörde die Ermittlungen nach der Hausdurchsuchung fortsetzen. Die Anwälte des Unternehmers teilten indes mit, dass es seitens ihres Mandaten vorerst keine weiteren öffentlichen Stellungsnahmen zu erwarten sein werden.