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Straßenverkehr

Berüchtigte Pflicht-Warnleuchte: Diese fünf Modelle dürfen Sie auf Mallorca nicht mehr mitführen

Seit 1. Januar 2026 müssen alle Autofahrer das Gerät mitführen. Ist dessen Ablaufdatum erreicht, entzieht die Verkehrsbehörde die Genehmigung

Die Idee der neuen V16-Warnleuchte ist es, sie magnetisch an der Karosserie des Fahrzeuges zu befestigen, ohne auszusteigen. | Foto: Carrefour

| Spanien |

Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind die Warnleuchten der Version 16 das einzige zulässige Mittel zur Kennzeichnung von auf der Fahrbahn liegengebliebenen Fahrzeugen – auch auf Mallorca. Die spanische Verkehrsbehörde DGT zertifiziert die vernetzten Geräte. Sie weist darauf hin, dass die Warnleuchten ein Ablaufdatum ihrer Funktionalität haben und informiert über fünf von ihnen, die nicht mehr gültig sind.

Auf ihrer Internetseite führt die DGT eine aktuelle Liste der zertifizierten Marken und Modelle. Diese enthielt auch fünf Geräte, die seit vier Monaten nicht mehr genehmigt sind. Es handelt sich um folgende:

  • IDIADA PC 25060037 V16 eurolight ELTV16EUROLIGHT WHEN YOU NEED TO BE SAFETRAFIC SAFETY S.L.
  • IDIADA PC 25060036 Swiss Drive V16 Swiss Drive TRAFIC SAFETY S.L.
  • IDIADA PC 25060035 Dunlop V16 Dunlop TRAFIC SAFETY S.L.
  • IDIADA PC 25060034 Safety Light 2ISSE Safety Light TRAFIC SAFETY S.L.
  • IDIADA PC 24040232 Safety LightI SSETRAFIC SAFETY S.L.

Gut zu wissen

Nutzer finden das Ablaufdatum auf der Verpackung sowie der Leuchte selbst. Dieses gibt den Zeitraum an, in dem der Hersteller die einwandfreie Funktion aller elektronischen und kommunikativen Komponenten garantiert – ein entscheidendes Detail, das jeder Besitzer kennen sollte. Das Gerät vereint alle notwendigen Komponenten in seinem Gehäuse, einschließlich der Kommunikationstechnik, sodass keine mobilen Apps oder zusätzlichen Geräte erforderlich sind, die im Notfall die Nutzung erschweren könnten.

Was die Konnektivität betrifft, erheben die Telekommunikationsunternehmen keine Gebühren für die Datenübertragung für Privatnutzer. Nach spanischem Recht ist eine Mindestverfügbarkeit der Verbindung von zwölf Jahren garantiert – die Kosten dafür sind bereits im Kaufpreis der Warnleuchte enthalten. Das bedeutet, dass nach dem Kauf über ein Jahrzehnt hinweg keine zusätzlichen Gebühren oder Abonnements anfallen.

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