Spanien ist mit schätzungsweise 80.000 Kreisverkehren das Land in Europa, in denen diese Lösung am häufigsten vorkommt. Auch auf Mallorca gehören sie zu den Orten, an denen sich die meisten Hupkonzerte, Auseinandersetzungen und natürlich Zusammenstöße zwischen Autofahrern ereignen. Ein Großteil der Fehler, die in diesen Kreisverkehren begangen werden, rührt von der falschen Verwendung der Blinker her.
Die nationale Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass der Blinker nur dann gesetzt werden darf, wenn eine Richtungs- oder Spurwechselabsicht besteht. Das heißt, er darf nicht eingeschaltet sein, während man in den Kreisverkehr einfährt und sich auf die richtige Spur begibt. Diese Vorschrift hat jedoch eine Ausnahme, an die sich nur wenige erinnern: Sie müssen den Kreisverkehr tatsächlich mit eingeschaltetem Blinker befahren, wenn Sie nach wenigen Metern die erste Ausfahrt nehmen wollen.
Links blinken nur, um Spurwechsel nach innen anzukündigen
Wenn man nicht die erste Ausfahrt nimmt, muss der linke Blinker ausgeschaltet bleiben, sobald man sich im Kreisverkehr befindet und auf der eigenen Spur fährt. Die Vorschriften besagen, dass die Verwendung dieses linken Blinkers nur erlaubt ist, um einen Spurwechsel nach innen im Kreisverkehr anzukündigen. Um anderen Teilnehmern die Weiterfahrt darin zu signalisieren, darf der linke Blinker nicht eingeschaltet bleiben.
Beim Verlassen des Kreisverkehres liegt der Schlüssel darin, den rechten Blinker zu setzen, sobald man die Ausfahrt passiert hat, die vor derjenigen liegt, die man nehmen will. Auf diese Weise signalisieren Sie zudem denjenigen, die über Ihre Ausfahrt in den Kreisverkehr einfahren, dass Sie ihnen den Weg frei machen, was zu einem flüssigeren Verkehrsfluss beiträgt. Außerdem muss man daran denken, dass man beim Verlassen des Kreisverkehrs immer auf der äußeren Spur fahren muss.