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Kehrtwende in Palma de Mallorca: Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen dürfen doch in Umweltzone im Zentrum fahren

Die Stadtverwaltung rudert zurück, nachdem es seit Monaten viel Kritik gegeben hatte. Welche Bedingungen Urlauber und Zweithausbesitzer dafür erfüllen müssen

Wer in Palma de Mallorca mit deutschem Kennzeichen ins Zentrum fahren will, hat ab jetzt gute Karten | Foto: Ultima Hora

| Palma, Mallorca |

Die Stadtverwaltung von Palma de Mallorca wird es Fahrzeugen mit deutschen Kennzeichen künftig doch ermöglichen, in die Umweltzone des Altstadtkerns zu fahren. Das ist am Mittwoch, 24. März, in einer Pressemitteilung seitens der Behörde öffentlich gemacht worden. Die neue Regelung gilt ab sofort. Seit der Einführung der Zone war dies untersagt, viele Mallorca-Urlauber und Zweithausbesitzer bekamen deshalb Bußgeldbescheide. Um das Thema hatte es in der Inselhauptstadt in der vergangenen Monaten viele Diskussionen und Kritik gegeben.

Ganz so einfach läuft die Änderung der kommunalen Verordnung aber nicht ab: Denn die Fahrzeughalter müssen sich vorab erst einmal registrieren lassen – sofern die Gefährte den EURO-Abgasnormen entsprechen. Die Registrierung erfolgt über das Formular auf der Website mobipalma.mobi und dafür sind folgende Unterlagen nötig: Reisepass oder NIE, Führerschein, Fahrzeugschein sowie ein Eigentumsnachweis und ein Nachweis über die Einreise auf die Insel, beispielsweise ein Fährticket). Bei Leasing- oder Mietfahrzeugen ist zusätzlich eine Kopie des Vertrags auf den Namen der antragstellenden Person vorzulegen.

Genehmigung nur für 30 Tage

Allerdings ist diese Registrierung nicht unbegrenzt, sondern "30 Kalendertage ab dem beantragten Einfahrtsdatum gültig". Weiter heißt es in der Pressemitteilung seitens der Stadtverwaltung von Palma de Mallorca: "Es wird darauf hingewiesen, dass ohne entsprechende vorherige Genehmigung kein Zugang zur Umweltzone gestattet ist; der Antrag muss mindestens 5 Kalendertage im Voraus gestellt werden."

Zudem räumt die Verwaltung der Inselhauptstadt ein, dass diese Änderung der Durchfahrtsbeschränkungen in der Umweltzone unter dem Druck einer anderen Behörde entstanden sind: "Diese Änderung geht auf eine Klarstellung der Generaldirektion für Verkehr (DGT) zur Gleichwertigkeit von Umweltplaketten in verschiedenen europäischen Ländern zurück, konkret in Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark."

Kritik und Bußgelder

Seit der Einführung der Umweltzone im Zentrum von Palma de Mallorca im vergangenen Jahr hatte es viel Kritik an der praktischen Umsetzung gegeben. Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen wurden ausgeschlossen, viele deutsche Mallorca-Urlauber und Immobilienbesitzer fühlten sich diskriminiert. Zahlreiche Betroffene wandten sich unter anderem an das Mallorca Magazin und berichteten von wiederholten Bußgeldbescheiden.

Bis Dezember 2026 dürfen alle Fahrzeuge mit den Umweltplaketten B, C, ECO und 0 sowie Motorräder verkehren. Vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 ist dies nur noch Fahrzeugen mit den Plaketten C, ECO und 0 erlaubt. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit den Plaketten ECO und 0 verkehren, sowie Fahrzeuge, die über eine entsprechende Genehmigung für einen der genannten Zeiträume verfügen.

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