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Luxuswohnungen werden abgerissen

Schön, aber illegal: Die Wohnblöcke in der Calle Tonyina in der Cala Llamp. | MICHELS

| Cala Llamp, Mallorca |

Die beiden weißen Apartmentblöcke mit jeweils sechs Einheiten in der Calle Toninya in der Cala Llamp haben wirklich eine exquisite Lage. Vor allem aus dem ersten und zweiten Obergeschoss genießt man einen fantastischen Blick auf die Bucht. Nach MM-Informationen haben die Eigentümer bis zu 600.000 Euro für ihre Luxusapartments bezahlt. Umso größer ist der Schock über die aktuelle Nachricht aus der Gemeinde: In spätestens zwei Monaten sollen die Abrissbagger anrücken. Das meldet die MM-Schwesterzeitung "Ultima Hora" unter Berufung auf Mitarbeiter der Gemeinde.

Ein wichtiges Indiz gibt es: Am Montag, 13. November, ist ein Techniker der Gemeinde in das Gebäude gekommen, um die Gegebenheiten für einen ordnungsgemäßen Abriss zu überprüfen. Bislang war ihm der Zutritt von den Anwohnern verwehrt worden.

Der luxuriöse Wohnblock mit zwölf Apartments war 2005 unter dem später inhaftierten Bürgermeister Eugenio Hidalgo gebaut worden. Damals klagte die Umweltorganisation GOB als Erste gegen den Komplex, der auf offiziell nicht urbanisierbarem Grund errichtet worden war. Die Baulizenz wurde nachträglich aberkannt. 2013 hatte ein Gericht dann entschieden, dass die Häuser abgerissen werden müssen.

Ob und inwiefern die Besitzer der Immobilien entschädigt werden, ist bislang noch nicht bekannt. Allem Anschein nach haben sie nach bestem Wissen und Gewissen gekauft. "Das ist schrecklich, jemand muss etwas dagegen tun", sagte eine Engländerin in die Kamera eines Regionalsenders. Die Tatsache, dass der Techniker Maß nimmt, ist dem TV-Kanal einen Bericht wert. Auch mindestens eine Deutsche ist nach MM-Informationen betroffen, sie will sich gegenüber der Presse jedoch nicht äußern.

Der Fall erinnert an die vier Häuser in Llucalcari in der Gemeinde Deià, die vor fünf Jahren abgerissen wurden, was für ein großes Medienecho sorgte. Sämtliche Eigentümer waren Deutsche und zumindest einer von ihnen hatte damals medial ordentlich Krach gemacht. Genutzt hat es freilich wenig, sein Haus wurde ebenso wie das seiner Leidensgenossen dem Erdboden gleich gemacht.

In einem weiteren der vier Fälle hat aber jetzt ein Gericht auf Entschädigungszahlungen entschieden. Die Gemeinde Deià muss dafür im laufenden Haushalt 171.000 Euro bereitstellen. Diese von Lokalmedien verbreitete Summe bestätigte Bürgermeisterin Magdalena Lopez gegenüber MM. Insgesamt hat die Gemeinde damit 391.000 Euro an bislang drei Hausbesitzer gezahlt. Eine vierte Entschädigungszahlung steht noch aus. Berechnungsgrundlage ist dabei der Wert der von der Gemeinde genehmigten Bauten. Falls jemand etwas Größeres gebaut habe, würde das nicht berücksichtigt, erklärt Bürgermeisterin Lopez. Die vier betroffenen Hausbesitzer hatten Schadensersatzforderungen von insgesamt rund 15 Millionen Euro bei der Gemeinde Deià eingereicht.

In Gang gebracht hatte den Prozess auch in Deià der mallorquinische Umweltschutzverband GOB. Die Gemeinde habe die Baugenehmigungen für die vier Natursteinhäuser in Llucalcari illegal erteilt, so der Vorwurf. Nach mehr als 20 Jahren Rechtsstreit war die Gemeinde dann 2008 vom Obersten Balearischen Gerichtshof TSJIB (Tribunal Superior de Justicia de las lslas Baleares) in letzter Instanz zum Abriss der Häuser und zur Renaturierung der Grundstücke verurteilt worden. Das Urteil wurde 2012 umgesetzt, heute erinnert nichts mehr an die Häuser.

Künftig sollen die Gesetze zum Schutz des "suelo rústico" noch strenger werden. Die Linksregierung hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verjährung für illegale An- oder Umbauten unmöglich macht. Bisher konnten illegale Bauten bestehen bleiben, wenn seit ihrer unbemerkten Fertigstellung acht Jahre ins Land gezogen waren. Die Eigentümer mussten lediglich mit einem Bußgeld rechnen.

Der Inselrat hat dazu in den vergangenen Jahren Luftaufnahmen von weiten Teilen der Insel anfertigen lassen. Im Abgleich mit diesen Aufnahmen können illegale Bauarbeiten leicht nachgewiesen werden.

(aus MM 46/2017)

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