Lluís Apesteguia räumt ein, dass es kein einfaches Unterfangen ist. Der Bürgermeister von Deià und Spitzenkandidat der Linkspartei Més per Mallorca bei der anstehenden Regionalwahl gehört zu den Verfechtern einer Beschränkung von Immobilienkäufen durch Nichtansässige. „Das ist nicht einfach umzusetzen und auch nicht sofort”, sagt er. „Unmöglich ist es aber nicht. Nichts ist unmöglich.” Die EU-Verträge seien ja nicht das mosaische Gesetz. Verträge könnten geändert werden, wenn es eine Einigung gibt.
„Ich war selbst in Brüssel und habe dort EU-Abgeordenete und Vertreter der EU-Kommission getroffen.” Man sei dort bereit, über das Thema Gespräche zu führen, sagt er. Dabei gebe es keinen Zweifel, dass eine solche Maßnahme nur in Abstimmung mit dem spanischen Zentralstaat und der EU geschehen kann. „Ich möchte betonen, dass es sich in keinem Fall um eine Regelung handelt, die sich gegen Ausländer richtet”, sagt Apesteguia. „Eine Beschränkung von Immobilienkäufen kann es nicht auf der Grundlage der Nationalität geben, sondern lediglich auf der Grundlage des Wohnortes.”
Gerade in diesem Punkt hatte es zuletzt einige Verwirrung gegeben. Mal war davon die Rede, dass Immobilienkäufe von Ausländern begrenzt werden sollten, dann wieder hieß es, das solle für alle Nichtresidenten gelten – also für jeden, der nicht seinen Steuerwohnsitz auf der Insel hat. Zunächst hatte Josep Castells, der als Abgeordneter für die Linkspartei Més per Menorca im Balearen-Parlament sitzt, einen Antrag eingebracht, in dem es hieß, eine Kommission solle die Frage klären, welche rechtlichen Hürden es gebe, den Kauf von Immobilien durch Ausländer zu beschränken. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte zu, die Expertengruppe nahm nun kürzlich die Arbeit auf.
Im Oktober dann reihte sich auch die liberale Oppositionspartei Pi in die Riege der Verfechter einer solchen Limitierung ein, als deren Abgeordnete einen Antrag stellten, die Balearen-Regierung solle dafür sorgen, dass auf den Balearen eine Beschränkung von Immobilienkäufen durch Nichtresidenten eingeführt werden könne. Auch in diesem Fall stimmte die Mehrheit der Abgeordneten zu. Im November stimmte auf Antrag von Més per Mallorca die Mehrheit der Vertreter im Senat in Madrid dafür, die Zentralregierung solle mit der Balearen-Regierung zusammenarbeiten, um Alternativen für den Ist-Zustand zu suchen, was den Kauf von Immobilien durch Nichtresidenten auf den Inseln angeht.
Auch in Brüssel ist das Thema bereits angekommen. Verantwortlich dafür ist Jordi Solé, EU-Abgeordneter der Republikanischen Partei Kataloniens ERC und Vizevorsitzender der Grünen/ Europäische Freie Allianz. Er hatte Joan Janer, Professor für internationales Recht an der Balearen-Universität, mit dem Verfassen einer Studie beauftragt, in der die Auswirkungen der EU-Politik auf die mediterranen Inseln analysiert wird, mit besonderem Augenmerk auf die Balearen. Die Studie erschien im Oktober und beinhaltet auch eine Passage zu einem möglichen Verbot von Immobilienkäufen durch Nichtresidenten.
Janer, der nun auch der neu gegründeten Expertenkommission angehört, schließt nicht kategorisch aus, dass eine solche Beschränkung durchgesetzt werden könnte. So führt er vergleichbare Fälle auf, in denen ebenfalls in konkreten Regionen Limitierungen für den Kauf von Immobilien eingeführt wurden, beziehungsweise werden sollten, wie etwa auf Korsika, in der Bretagne, im französischen Teil des Baskenlandes und in Südtirol. Dazu kommen Fälle wie Kroatien, Dänemark, Finnland und Malta, die bereits im Rahmen ihrer Aufnahme in die EU Sonderregelungen aushandelten, was den Immobilienerwerb durch Nichtansässige angeht. Die spanische Regierung habe das in den 1980er Jahren allerdings nicht für nötig gehalten. Hier nun nachträglich Veränderungen herbeizuführen sei kaum realisierbar und auch nur im Rahmen einer kompletten Neuverhandlung der EU-Verträge.
Es gebe aber eine weitere Möglichkeit, schreibt Janer. Im belgischen Flandern war vor einigen Jahren eine Sonderregelung geschaffen worden, die bestimmte Immobilientransaktionen an eine nachweisbare Verbindung des Käufers zu der jeweils fraglichen Gemeinde knüpfte. Der EU-Gerichtshof kippte die Regelung zwar, ließ aber durchblicken, dass bestimmte EU-Rechte durchaus eingeschränkt werden könnten, wenn dies im Interesse des Gemeinwohls ist. Der Schlüssel für eine Limitierung von Immobilienkäufen auf den Balearen, die auch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat, sei mithin eine „sehr akkurate Argumentation”, in der der Nutzen für das Gemeinwohl ausreichend dargelegt und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werde.
Was mögliche Konflikte mit der Zentralregierung in dieser Frage angeht, schreibt Janer, so ließen die an die Autonome Region übertragenen Zuständigkeiten durchaus Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu. Denkbar sei beispielsweise eine Regelung, die nicht den Kauf von Immobilien durch Nicht-Ansässige beschränkt, sondern den Verkauf von Immobilien an Nicht-Ansässige. Janers Fazit klingt allerdings nicht so, als sei mit einer solchen Regelung auf absehbare Zeit zu rechnen: „Die Argumentation wäre keinesfalls eine leichte Aufgabe und eine solche Maßnahme würde sogleich Zweifel an ihrer Kompatibilität mit dem EU-Recht sowie der spanischen Verfassung aufkommen lassen”, schreibt er.