Ein Gericht in Palma de Mallorca hat den Präsidenten einer Luxuswohnanlage freigesprochen. Zuvor war der Mann vom derzeitigen Verwalter der Anlage wegen Betrugs angezeigt worden. Dem Angeklagten drohte zwischenzeitlich eine 17-jährige Haftstrafe. Das Gericht wies nun jedoch alle Anschuldigungen zurück.
In dem Urteil heißt es, dass der Vorsitzende der Eigentümergemeinschaft zwar seine Pflichten überschritten habe, dass er aber die Unterstützung der Mehrheit der Eigentümer gehabt habe. Der Präsidenthatte die Luxusanlage zwischen 2003 und 2019 verwaltet. Er war einer der wenigen Eigentümer, die dort das ganze Jahr über wohnten. Daher vertrauten ihm zahlreiche Nachbarn, die nicht das ganze Jahr über vor Ort waren, die Pflege ihrer Immobilien an.
Im Gegenzug gaben sie ihm Stimmen in den Nachbarschaftsversammlungen. Dabei handle es sich aber um kein illegales Vorgehen. Jahrelang gab der Präsident verschiedene Reparaturen und andere Arbeiten auf dem Grundstück in Auftrag, die größtenteils von einem Unternehmen ausgeführt wurden, das auf seinen Namen registriert war.
Die Anschuldigungen, dass die Renovierungsarbeiten unnötig gewesen waren und der Angeklagte nur Gewinn erzielen wollte, wurden zurückgewiesen. In dem Urteil heißt es zudem, dass bei den Versammlungen über alle Verträge berichtet und die Eigentümer stets informiert wurden.