Hoteliers auf den Balearen spüren Rückenwind im Kampf gegen die Ökosteuer für Touristen. Denn das spanische Verfassungsgericht hat am Donnerstag entschieden, dass ein 1991 beschlossenes Gesetz der autonomen Region, nach dem Einrichtungen, die die Umwelt belasten, besteuert werden, verfassungswidrig ist. Nach einstimmiger Meinung der Richter werden Gebäude bereits von den Gemeinden besteuert, eine Doppelbesteuerung ist nach der spanischen Verfassung nicht statthaft.
In Sachen Ecotasa sehen das die Herbergsväter ähnlich, nach ihrer Meinung wird das Hotelgewerbe bereits besteuert, eine Verfassungsklage hat man im Falle der Verabschiedung des Gesetzes bereits angekündigt. Im balearischen Tourismusministerium sieht man das jedoch entspannt. Man habe rechtliche Gutachten einholen lassen, sich genau überlegt, was man besteuere. Und geplant sei, die Übernachtungen zu besteurn, die bislang noch mit keiner Abgabe belegt sei.
In Deutschland seien die Auswirkungen nicht so groß, weil die Urlauber ausdrücklich nach Mallorca kommen wollen, die Nachfrage mithin nicht so preissensibel ist wie zum Beispiel in Großbritannien. Obwohl die Briten sehr stark auf den Preis achten, werde das starke Pfund voraussichtlich Preiserhöhungen wegen der Steuer mehr als wettmachen.