Geschäfte mit mehr als drei Angestellten müssen künftig in katalanischer Sprache Kunden bedienen, wenn diese das wünschen. Das ist eine der Regeln des neuen Einzelhandesgesetzes, das am Dienstag vom Balearenparlament verabschiedet worden ist. Nach dem Gesetz dürfen Geschäfte pro Tag maximal zwölf, pro Woche insgesamt 72 Stunden öffnen. Die Öffnungszeiten und die Sprachregelung sollen ab 2003 gelten.
Der Verkauf von Getränken mit mehr als 18 Prozent Alkoholgehalt ist zwischen 22 und 8 Uhr morgens verboten. In Palma dürfen Geschäfte nicht größer als 1300 Quadratmeter sein, in anderen Gemeinden ist die Größe von der Einwohnerzahl abhängig. Neue Großmärkte müssen pro Quadratmeter, der dieses Limit übersteigt, 5000 Pesetas Steuern zahlen.
Die PP-Opposition hat das neue Gesetz scharf kritisiert. Es sei interventionistisch und behindere den freien Handel. Man gehe davon aus, das die Zentralregierung dagegen Verfassungsklage einlegen werde. Nach der Verfassung liegt die Kompetenz für die Regulierung der Öffnungszeiten bei Madrid. In Spanien dürfen Geschäfte maximal 90 Stunden pro Woche geöffnet sein.